Absetzen von der Steuer Rechnung anderer Name
Folgendes Problem:
Nicht verheiratet, Mann betreut gemeinsames behindertes Kind, kein Einkommen und schafft damit die Möglichkeit das wenigstens die Frau arbeiten kann, im 3 Schichtystem.
Damit Mann nicht völlig verblödet bildet dieser sich durch berufliche Weiterbildungslehrgänge weiter. Bezahlt wird dies vom Gehalt der Frau. Kosten ca 3000 Euro. Dafür liegen allesamt Rechnungen vor. Das problem jetzt, die Rechnungen sind natürlich auf den Mann ausgeschrieben da dieser auch die Kurse besucht hat. Bezahlt wurden diese aber durch die Frau!
Wenn Frau jetzt ihre Steuererklärung macht kann Sie die Weiterbildungskosten dort angeben/absetzen obwohl die Rechnung auf den Mann ausgeschrieben ist?
Wir würden auch eine eidestattliche Erklärung abgeben, dass die Zahlung meine Partnerin gezahlt hat. Ich kann ja auch rein logisch diesen Betrag garnicht zahlen da kein Einkommen? Oder gibt es dort Schwierigkeiten?
4 Antworten
Tja, wer keine Pflichten will, kann auch keine Rechte geltend machen....heiratet mit Ehevertrag, dann kann künftig so etwas angesetzt werden. So ist das nun einmal mit unserem Steuersystem...gilt nur für verheiratete!
Wenn die Kurse dieses Jahr bezahlt wurden, dann könnt ihr sie für dieses Jahr noch einreichen, wenn ihr bis zum 31.12. heiratet. Wäre auch für die Rechte und Pflichten des Kindes besser. Alles andere kann man vorher regeln.
Das ist bestimmt kein Grund zu Heiraten.
Aber einen anderen/besseren Grund zum heiraten habt ihr ja bisher auch nicht gefunden.
Liebe ist kein Grund, ein Kind ist kein Grund, Verantwortung füreinander ist kein Grund.....
Wie hart-/kaltherzig muss man sein...traurig!
Dieses Steuersystem ist unmöglich. Und noch unmöglicher ist es, sich diesem staatlichen Irrsinn zu beugen. Ich frage mich sowieso, wofür man belohnt wird. Für die wahnsinnige Leistung, ja vor dem Standesamt zu sagen? Was will die Politik eigentlich damit erreichen? Dieses System ist völlig daneben. Ich würde mich auch nicht vom Staat zur Heirat erpressen lassen. Und deine Einstellung finde ich ebenso daneben. Einfach mal so heiraten, weil es ein paar Euro gibt. Bei solchen Leuten wundert mich die hohe Scheidungsrate nicht.
Danke sehe ich genauso!
Dieses Steuersystem ist unmöglich.
Nein. Es ist sogar ausgesprochen fair (oder bemüht sich, es zu sein).
Ich frage mich sowieso, wofür man belohnt wird. Für die wahnsinnige Leistung, ja vor dem Standesamt zu sagen?
Quatsch. Eheleute sind einander zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet, lange bevor der Staat einspringen müsste. Und genau darum können sie auch gemeinschaftlich veranlagt werden. Wer das nicht möchte (was ja durchaus legitim ist), kann die Vorteile dieser Verbindung eben nicht nutzen, dafür entseht ihm auch keine Last; er/sie kann jederzeit gehen und woanders neu anfangen.
Dieses System ist völlig daneben.
Das kann man so sehen, trifft aber auf den beschriebenen Fall gerade exlizit nicht zu.
Deine Meinung....aber von irgendjemanden muss ja der HarztIV-Empfänger bezahlt werden.
Kein Mensch muss heiraten. Aber dann hat man eben auch keine Sonder- Rechte, die damit verbunden sind...so einfach ist das!
Das System ist immer dann völlig in Ordnung, wenn man davon profitiert... (soziale Hängematte).
Einfach so heiratet man nicht, man heiratet aus Liebe...ist etwa keine Liebe vorhanden? Kein Kind daraus entstanden....das zudem auch noch besonders schützenswert (weil behindert) ist....
Wer keine Pflichten will, stehen auch keine Rechte zu!
Grundsätzlich würde ich erstmal sagen: NEIN. Evtl. gibt es da Lücken bezüglich eheähnlicher Gemeinschaft. Wende dich doch an den Lohnsteuerhilfeverein. Die wissen Rat!
einfach so lassen sich die rechnungen nicht absetzen. da muss deine partnerin wohl mal zum steuerberater oder direkt zum finanzamt und das ganze dort erklären und fragen ob und wenn ja, was man tun kann.
Kene Chance. Werbungskosten kann nur derjenige geltend machen, dem sie entstanden sind zur beruflichen Weiterbildung. Das liegt hier gerade nicht vor, daher einkommensteuerlich nicht anrechenbar.
daher schrieb ich ja "ob und wenn ja, dann".
Nicht verheiratet,
Aha.
Mann betreut gemeinsames behindertes Kind, kein Einkommen und schafft damit die Möglichkeit das wenigstens die Frau arbeiten kann, im 3 Schichtystem.
Und warum heiratet ihr dann nicht einfach?
Damit Mann nicht völlig verblödet bildet dieser sich durch berufliche Weiterbildungslehrgänge weiter.
Gut so!
Bezahlt wird dies vom Gehalt der Frau. Kosten ca 3000 Euro. Dafür liegen allesamt Rechnungen vor. Das problem jetzt, die Rechnungen sind natürlich auf den Mann ausgeschrieben da dieser auch die Kurse besucht hat. Bezahlt wurden diese aber durch die Frau!
Richtig. Und damit ist die Anrechung im Rahmen der EStE nicht möglich, da keine gemeinsame Veranlagung.
Wenn Frau jetzt ihre Steuererklärung macht kann Sie die Weiterbildungskosten dort angeben/absetzen obwohl die Rechnung auf den Mann ausgeschrieben ist?
Nein. Nicht statthaft, zudem ggfs. Steuerhinterziehung.
Wir würden auch eine eidestattliche Erklärung abgeben, dass die Zahlung meine Partnerin gezahlt hat.
Das ändert nichts daran, dass eine Anrechnung als Werbungskosten bei ihr (und darum alleine geht es) nicht möglich ist.
Ich kann ja auch rein logisch diesen Betrag garnicht zahlen da kein Einkommen?
Richtig. Und wo kein Einkommen, kann man auch keine Steuern sparen, da man keine gezahlt hat. Ergo heiraten, oder damit abfinden.
Was hat das mit Rechte und Pflichten zu tun? Vorallem die Aussage es wäre besser fürs Kind? Darf man Fragen wieso? Ich glaube das ich meinen väterlichen und vorallem partnerlichen Verpflichtungen hier sehr wohl nachkomme. Und das nimmt meine Frau und mein Kind auch gerne an.
Und wenn es nicht geht, geht es halt nicht. Das ist bestimmt kein Grund zu Heiraten.