Krankenversicherung als Werkstudent?
Hallo.
Ich studiere in vollzeit und bin Werkstudent. Ich arbeite maximal 20h/Woche und verdiene 14,50€ in der Stunde (Brutto). Bisher gingen von meinem Gehalt immer 8,30% für die Krankenverischerung ab.
Vor einigen Wochen wurde mir dann von mienem Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir wohl zu viel von meinem Gehalt abziehen würde und ich es demnächst zurück bekommen würde.
Mit dem Gehalt vom Januar erhielt ich also alles, was mir bisher an KV-Beitrag von meinem Gehalt abgezogen wurde zurück. Da kommen bei 9 Monaten schon ein paar Taler zusammen.
Als ich damals meine studentische Krankenversicherung bei der TK abgeschlossen habe, hieß es, dass mich diese ca. 80€ im Monat kostet. Dies hat auch ganz gut mit den Abzügen von 8,30% gepasst, da diese immer bei ungefähr 80€ lagen. Zusätzlich wurde mir nie etwas von meinem Konto abgebucht.
Da ich nun von mienem Arbeitgeber alles an KV-Beiträgen zurück bekommen habe und somit insgesamt quasi gar nichts gezahlt habe für miene KV, befürchte ich, dass ich demnächst auf einen Schlag 9x80€ nachzahlen muss.
Ich habe gelesen, dass Werkstudenten beitragsfrei sind in KV, AV und PV. Warum hieß es dann jedoch anfangs, dass ich 80€ im Monat zahlen muss?
Kennt sich da jemand aus und könnte mir auf die Sprünge helfen?
Ich habe natürlich schon die TK informiert, aber habe noch keine Antwort erhalten.
Vielen Dank!
5 Antworten
Die TK hat nur deshalb keine Beiträge abgebucht, weil dein Arbeitgeber offensichtlich einen Fehler gemacht und dich als versicherungspflichtigen Beschäftigten angemeldet hat.
Das wird nun rückwirkend korrigiert, d.h. von den erstatteten Beiträgen musst du die studentischen Beiträge nachzahlen. Kläre das mit der TK und erteile denen am besten eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftauftrag).
Die Versicherungsfreiheit für Werkstudenten bezieht sich auf die Beschäftigung. Das heißt nicht, dass du dich nicht versichern musst.
Als Werkstudent (wenn denn die Regeln eingehalten werden), bist du ja bereits über die studentische Krankenversicherung versichert. das wäre dann ja eine doppelte Absicherung. Auch der AG "spart" sich diesen Beitrag dann. (er könnte dir also auch brutto etwas mehr zahlen)
Ich habe gelesen, dass Werkstudenten beitragsfrei sind in KV, AV und PV. Warum hieß es dann jedoch anfangs, dass ich 80€ im Monat zahlen muss?
Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).
Achtung: Gemeint ist nur die Versicherung in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Als Studierende müsst ihr in aller Regel sehr wohl in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.
Näheres findest du in studis-online.de unter dem Punkt: III. Mehr als geringfügige Jobs bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII
es ist richtig, dass die Werkstudententätigkeit beitragsfrei ist. diese Beitragsfreiheit bezieht sich aber auf den Arbeitgeber. in einfachen Worten bedeutet beitragsfrei lediglich, dass der Arbeitgeber aus deinem Lohn keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträge einbehält und abführt; man also nicht wie "normale" Arbeitnehmer über die Beschäftigung versichert ist.
da nun durch die Beschäftigung keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, in Deutschland aber Versicherungspflicht gilt, muss nun geklärt werden, inwieweit beim Studenten eine Familienversicherung über die Eltern oder eine eigenständige Krankenversicherung (KVdS) hergestellt werden muss.
die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung beträgt 450 Euro. die fällt dann schonmal weg.
bleibt also nur noch rückwirkend für diese Zeit die Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten zu bezahlen. da kommst du auch nicht drumherum. verjährt ist da nichts.
du hast doch alles vom Arbeitgeber nachgezahlt bekommen. nun ist es an deiner Pflicht, dass auch an die Krankenkasse entsprechend weiterzugeben.
die Krankenkasse kann nichts dafür, dass der Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat. ihr stehen die Beiträge zu. und der Arbeitgeber hat zwar den Fehler gemacht, den kannst du dafür aber auch nicht "haftbar" machen. er hat ja seinen Fehler ausgebügelt.
falls du das nachgezahlte Geld schon auf den Kopp gehauen hast, dann kannst du bei der Kasse eine Ratenzahlung vereinbaren, die du dann parallel zum laufenden Beitrag abstottern kannst.
du solltest dich am besten jetzt schon mit der Kasse in Verbindung setzen und dass alles erklären und mit den klären. denn wenn du Pech hast, bucht die Kasse den ganzen Batzen aufeinmal ab ohne dir vorher Bescheid zu geben.
Tja, eigentlich wird die Krankenversicherung monatlich von deinem Konto abgebucht.
Wenn man also die studentische KV benötigt weil man einen Verdienst >450€ hat oder wg. Alter nicht mehr in der Familienversicherung sein kann, wählt man sich seine Krankenkasse und zahlt selber. (den ermässigten Studentenbeitrag)
Ähm, wie läuft denn der Nachweis bei der Uni? Man muß doch auch die KV nachweisen.
Hat evtl. die TK einen Fehler gemacht und nicht abgebucht oder wird evtl. vom elterlichen Konto abgebucht? Welches Konto wurde angegeben?
Ja, du wirst die Beiträge nachzahlen müssen.