Freiwilliger Wehrdienst. Unterhalt, Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern?
Hallo, ich w/18 möchte nach meinem Abitur für 23 Monate zum freiwilligen Wehrdienst, um mir das Geld für das anschließende Studium zu verdienen. Meine erste frage ist, wie es mit dem Kindergeld und dem Unterhalt meiner Eltern aussieht. Bekomme ich während der Dienstzeit immer noch welches und wenn nicht, anschließend wieder? Und ich bin noch mit bei meiner Mutter versichert. Da man ja bei dem Wehrsold steuern zahlen muss, bedeutet das auch, dass ich mich anschließend selbst versichern muss? Und wie viel Steuern sind das überhaupt? Kennt sich da wer aus? Danke im Voraus :)
8 Antworten
Versichert bist du dann über den Bund,ein Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt besteht in dieser Zeit nicht,danach wieder,wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und du noch keine 25 bist !
Denn dein Vorhaben ist keine Ausbildung,deshalb auch kein Unterhalt und kein Kindergeld.
Schau mal hier rein.... hier findest Du alle Informationen die Du benötigst.
Gruß Apolon
Wehrdienst ist keine Ausbildung. Dort erhältst du ja deinen Lebensunterhalt vom Dienstherren. Soldaten unterliegen auch der freien Heilfürsorge durch die Bundeswehr.
Deine Elter sind in dieser Zeit also nicht zum Unterhalt verpflichtet und sind folgerichtig auch nicht kindergeldberechtigt.
Hallo,
während des FWD ist man weiter kostenlos familienversichert über die Eltern. Leistungen erhält man aber alle über die Bundeswehr.
Nach dem FWD kann man bis zum 23. Geburtstag kostenlos über die Eltern familienversichert sein (mit vollen Leistungsanspruch). Bei Schülern und Studenten geht das bis zum 25. Geburtstag.
Wenn man Zeitsoldat werden sollte, sollte man sich rechtzeitig und sehr genau über alle Variantionsmöglichkeiten in der Kranken- und Pflegeversicherung infornmieren.
Gruß
RHW
Da ein freiwilliger Wehrdienst keine Ausbildung darstellt, besteht in dieser Zeit kein Unterhaltsanspruch an die Eltern und auch kein Anspruch auf Kindergeld.
Du musst dich in dieser Zeit also von deinem Sold finanzieren (versichert bist du in dieser Zeit).
Mit Beginn deiner Ausbildung/ Studium hast du dann ggf. wieder einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern - das ist dann von deinem möglichen eigenen Einkommen abhängig und ob du Ersparnisse/ Vermögen oberhalb des Freibetrages besitzt...
Auch dein Kindergeldanspruch lebt dann wieder auf, durch den freiwilligen Wehrdienst verlängert sich der Bezugszeitraum ggf. über deinen 25. Geburtstag hinaus....