In Teilzeit fest angestellt (50%) und zusätzlich Kleinunternehmen anmelden, was ändert sich an den KV-Beiträgen und der Steuer?
Ich werde demnächst in Teilzeit (20St/Wochen) fest arbeiten und da ich ein kleines Kind habe, daher nicht in Vollzeit tätig sein kann und mir das Einkommen so nicht ausreicht, würde ich gerne ein "Einzelunternehmen" gründen welches wenn möglich der Kleinunternehmerregelung unterliegen soll. Ich weiß zunächst überhaupt nicht ob ich damit Geld verdienen werde oder eben nicht und kann da keine Prognosen machen (es handelt sich um Beratung und Dolmetschen für Ausländer).
Wenn ich also beim Gewerbeamt das Kleinunternehmen anmelde und zunächst keinen Kunden habe aber ab Oktober anfange fest in Teilzeit (50%) zu arbeiten, wie wirkt sich dies auf meine Steuern aus und auf meine KV-Beiträge? Als Kleinunternehmer darf man ja bis 17000€ Umsatz steuerfrei erzielen und wie ist das wenn man aus der Teilzeitanstellung etwa 14500€ brutto im Jahr verdient?
6 Antworten
1. Du musst Umsatzsteuer udn Einkommensteuer unterscheiden.
2. Die Tätigkeit der Übersetzer und Dolmetscher ist freier Beruf udn kein Gewerbe, daher keine Gewerbeanmeldung.
3. Bis zu 17.500,- Euro ist für Dich Umsatzsteuer kein Thema. Die Umsatzsteuer wird gem.§ 19 UStG nicht erhoben.
4. Gewinne werden natürlich besteuert. Nach Ablauf des Jahres musst Du eine "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" erstellen udn von den Einnahmen Deine Ausgaben abziehen. Der Gewinn (oder Verlust) geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.
5. Bei Deinen 14.500,-brutto zahlst Du ja keine 200,-Euro Steuer im Jahr. Würdest Du 4.800,-Gewinn mit Deiner Selbständigkeit machen, würde die Steuer sich von knapp 200,- im Jahr auf ca. 1.100,- erhöhen. Deine 4.800,-Gewinn würden somit mit ca. 19 % besteuert.
6. Krankenversicherung zahlst Du erst ab einem Durchschnittsgewinn von 405,- Euro monatlich, also ab 4.860,-Gewinn im Jahr.
7. Beachten, dass Du die Kosten durch die Tätigkeit als Betriebsausgabenbelegen musst. Also QUittungen für Papier, Deine Telefonrechnungen, Fahrtkosten usw. gut aufbewahren.
Die Umsatzsteuerbefreiung hat mit deiner Krankenversicherungspflicht NICHTS zu tun. Sobald du aus deiner selbständigen Tätigkeit Einnahmen erzielst, gilt dein GESAMTES Einkommen als Beitragsgrundlage für die Krankenkasse. Für das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zahlst du natürlich den vollen Beitrag selbst.
Das musst du in deiner Preiskalkulation für deine Kunden berücksichtigen.
Aus Sicht der Krankenversicherung ist zu beachten was zeitlich und finanziell den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet. So lange dies deine Teilzeittätigkeit ist, wärst du als hauptberuflich Angestellte versicherungspflichtig in der GKV.
Gewinne aus der Selbständigkeit wären dann nicht beitragsrelevant (§ 226 SGB V).
Wenn aber dein Kleinunternehmen - ob die KU-Regelung sinnvoll ist - komm ich später noch mal drauf - irgendwann Gewinne macht die deinen Bruttoverdienst übersteigen und du etwa ebenfalls 20 Stunden dafür aufwendest, kann das ganze sehr schnell kippen.
Die Krankenkasse könnte dann zu dem Schluss kommen, dass du nun hauptberuflich Unternehmerin wärst. Dann endet die Versicherungspflicht und du wirst freiwilliges Mitglied. Deinen Arbeitgeber freut das, er würde seine Anteile zu deinem KV und PV Beitrag einsparen, den müsstest du dann alleine tragen und zwar auf ALLE Einkünfte (Anstellung wie Selbständigkeit, ggf. Kapitalerträge etc. - vgl. § 240 SGB V).
Ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt kann ich hier nicht beurteilen. Ein Blick in § 2 SGB VI sollte Abhilfe schaffen.
Zur Steuer will ich nicht viel sagen, das wurde hier schon von echten Experten. Ggf. kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung (§ 19 Abs. 2 UStG) zwecks Vorsteuerabzug sinnvoll sein, wenn deine Auftraggeber mehrheitlich vorsteuerabzugsberechtige Regelunternehmer sind.
Hallo Elenita89,
als Experte für privaten Versicherungsschutz kann ich Ihnen nur empfehlen, sich von ihrer gesetzlichen Krankenkasse beraten zu lassen.
Sie kann Ihnen genau erläutern wie sich die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit auf Ihre Versicherungsbeiträge auswirken kann.
Zur Klärung der steuerlichen Fragestellungen kann Ihnen das örtliche Finanzamt erste Auskünfte erteilen.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Hallo,
so lange du keine Gewinne mit deinem Unternehmen machst, ändert sich gar nichts, aber so bald du Gewinne machst, ändert es sich.