Bürgerentlastungsgesetz/Krankenversicherungsbeiträge als Student absetzbar?
Kann ich wirklich, wie in dem Schreiben meiner Krankenkasse beschrieben, die (selber) gezahlten Krankenkassenbeiträge als Student in vollem Umfang absetzen?
Also ich habe bisher noch nie eine Steuerklärung gemacht und habe keine Ahnung. Also bitte ich um Nachsicht und um möglichst hilfreiche Antworten.
Ich zahle ca. 65€ jeden Monat, habe keinen Nebenjob. Hier und da mal als 400 euro kraft kurzzeitig gearbeitet aber nichts an Steuern gezahlt. Ich weiss das man als Student eigentlich keine machen braucht ( da nichts gezahlt also nichts zu kriegen ) aber wie sieht das ganze jetzt aus? Kann ich die wirklich in vollem Umfang absetzen und bekomme die wieder?
Muss ich da eine besondere Steuerklärung machen? Falls sich jemand auskennt wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.
7 Antworten
Mach eine Steuererklärung und setz die Kosten ab. Deine KK hat recht. Nimm für die Steuererklärung das ElSTER-Programm von der Seite der Finanzämter. Das kannst auch du, ist eher einfach als Student. Es rechnet dir vorher aus, ob du was zurück bekommst, lohnt es sich, schickste das ab.
gern geschehen.
Ich bin ebenfalls Student und zahle 65 Euro bei der Krankenkasse monatlich. Allerdings bin ich erst seit 3 Monaten als Werkstudent angestellt. Und da mein Einkommen über 400 Euro liegt, muss ich mich selbst versichern! Davor war ich bei einem Elternteil mitversichert und habe keine Beiträge gezahlt! Wenn du also weniger als 400 Euro verdienst, musst du dich nicht selbst versichern! Ist ein Ersparnis von 65 Euro im Monat und ich weiß, dass das für einen studenten nicht unerheblich ist, ergo genau erkundigen, aber nicht bei der Krankenkasse, die erzählen einem immer, dass man zahlen muss :) Logisch!
Du kannst nur maximal das absetzen, was du an Einkommenssteuer abgegeben hast. Und da du keine Steuern gezahlt hast, kannst du auch defintiv nichts absetzen.
Im letzten Jahr hab ich 6 Euro Steuern gezahlt und hätte theoretisch 1000 Euro absetzen können. Mir wurden aber nur genau 6 Euro zurückerstattet.
Von daher kurz und knapp: Nein.
Danke
du kannst nur dann Steuern zurückholen über Absetzungen, wenn du Steuern gezahlt hast.... ergo: laut deiner Angabe bist du ja nicht steuerpflichtig berufstätig, hast also keine Steuern gezahlt, also ist eine Steuererklärung hinfällig und auch keine Steuererstattung möglich.....
Danke
Wenn du etwas von der Steuer absetzen kannst, kriegst dus auch wieder. Aber: Du zahlst keine Steuern, bleibst unter dem steuerpflichtigen Einnahmen. Von daher kriegst du auch nichts wieder. Das gilt nur für die Leute, die so viel verdienen, dass Geld/Steuer einbehalten bleibt.
Danke, das ist echt Schade.
Danke