Einzugsrenovierung, ab wann Miete zahlen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Miete zahlen musst du ab Vertragsbeginn, also ab dem 1.9.

Andere Absprachen mit dem Vermieter oder den Vormietern gelten immer nur im Einzelfall bzw. auf Kulanz.

Dazu müsste man genau wissen, was im Mietvertrag steht.
Grundsätzlich kann dich der neue Vermieter nicht zwingen, die unrenovierte Wohnung bei Einzug zu renovieren und dann entsprechend bei Auszug auch nicht (da die Mietsache so zurückgegeben werden kann, wie sie übernommen wurde).
Bitte lass im Übergabeprotokoll diesen Mangel festhalten, sonst renoviert ihr nämlich zweimal auf eure Kosten.
Möglichweise hat der Vermieter vom Vormieter Kohle dafür kassiert, dass der die Wohnung unrenoviert wieder zurückgegeben hat und spart dann doppelt.
Bitte im Übergabeprotokoll jedes einzelne Zimmer gesondert aufführen und zwar die folgenden Aspekte:
Wand- und Deckenfarbe und Renovierungszustand
Türfarbe und evtl. Schäden
Heizungsfarbe und evtl Schäden
Fensterfarbe (innen) und Zustand
Fußbodenbelag und Zustand
Bohrlöcher
Sonstige Schäden
Vermieter halten das Protokoll bei Einzug gern knapp, betrachten aber bei Auszug alles sehr genau. Bitte das Protokoll vom Vermieter unterschreiben lassen!
Was deine Doppelmiete anbelangt, wirst du die leider zahlen müssen, wenn du nichts anderes vereinbart habt.
Was möglich ist:
Der neue Vermieter gibt euch 2 Monate mietfrei für die Renovierungsarbeiten.
Und weswegen zahlt ihr den Strom dort schon, wenn ihr noch nicht dort wohnt?
Das ist überhaupt nicht notwendig, denn ihr kennt ja den Zählerstand noch gar nicht.
Darum solltest du dich kümmern, denn sonst zahlste ja doppelt Strom, oder wie?

ab mietbeginn. du kannst nur versuchen auf ein entgegenkommen des vermieters zu hoffen. viele vermieter kennen das problem und lassen mit sich reden und die miete in raten zahlen.

Saab95  09.07.2010, 12:18

wenn die wohnung in ganz schlechtem zustand ist verzichtet er vielleicht sogar ganz oder auf die hälfte der miete. wie gesagt....in ruhe mal mit dem vermieter reden.-

wenn für die erforderliche Renovierung keine Sondervereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde (schließlich wusste man das ja bereits bei Abschluss des MV)ist der Mietzins ab Vertragsbeginn zu entrichten.

Möglicherweise kann man noch mit dem Vermieter der neuen Wohnung eine entsprechende Vereinbarung im Nachhinein treffen.

Ab beginn des Mietvertrages.

Wenn für dich eine Doppelmiete unmöglich ist, hättest Du deinen Umzug anders planen müssen.