Muss ich Miete zahlen, während ich die Wohnung Renoviere in der ich noch nicht wohne?
Hallo,
wir ziehen zum 01.12.10 in ein Haus, das wir mieten. Das Haus steht schon seit Februar leer. Wir möchten gerne vorm Einzug fast alle Zimmer neu tapezieren und/oder streichen. Unsere zukünftigen Vermieter wollen, dass wir schon während der Renovierungsphase (ca.2-4 Wochen) die Miete zahlen. Können sie das einfach so von uns verlangen? Wir zahlen 3 MM Kaution, was echt eine Menge Geld ist und jetzt sollen wir auch noch Miete zahlen, obwohl wir nicht darin wohnen?! Wir sind gerne bereit die Nebenkosten während der Renovierungszeit zu zahlen, aber auch noch die Kaltmiete... Freu mich auf eure Antworten! Danke im Voraus!
5 Antworten
Auch wenn ihr noch nicht darin wohnen könnt so besetzt ihr die Räumlichkeiten. Was du nun in der Zeit in der du die Räumlichkeiten belegst machst ist egel, Miete musst du zahlen.
Natürlich werden viele in dem Fall sagen ok macht schonmal solang da klar schiff aber halt nicht jeder.
Es gilt hier stets, was im Mietvertrag (frei) ausgehandelt/vereinbart wurde. Es gibt am Schluß selbst des Formularvertrages immer noch einen Platz für Bemerkungen. Hier sollte eine solche Vereinbarung aufgebommen werde, daß die Wohnung unrenoviert (bzw. in welchem Zustand) übernommen wurde. Dies beinhaltet nämlich zugleich das Anrecht des Vermieters auf einen vergleichbaren Zustand im Zeitpunkt einer späteren Auflösung des Wohnungsmietverhältnisses. Üblich ist eigentlich, daß die Eigenleistung an Renovierungsaufwand seitens des Vermieters mit dem Erlaß der ersten 2-3 Monatmieten quittiert wird. Man braucht sich ja nur einmal einen Kostenvoranschlag vom Maler einzuholen, um den Gegenwert abzuschätzen. Und man wird doch überrascht sein, daß der Vermieter hierbei noch im Vorteil verbleibt! Denn der Vermieter schuldet im Zeitpunkt der Wohnungsvergabe eine bewohnbare, sogleich beziehbare - dem Vertrage nach nutzbare - Wohnung. Und er schuldet nach § 535 ff. BGB auch die Instandhaltung resp. Instandsetzung dieser Wohnung zur zweckgerechten Nutzung, es sei denn: im Mietvertrag ist anderes vereinbart. Hier gilt nämlich: Individualklausel gilt vor allgemeiner Rechtsvorschrift.
Sicher kann der Vermieter verlangen, dass man - wenn man die Wohnung schon renoviert - Miete zahlt. Schließlich könnte man ja auch nach Einzug renovieren.
Kulante Vermieter vereinbaren während dieser Zeit nur die Zahlung der Nebenkosten. Wenn ihr einen VM erwischt habt, der es anders haben will müsst ihr entweder anteilig Miete zahlen oder erst nach Einzug renovieren.
Nach dem Einzug wenn sämtliche Möbel stehen ist es jedoch recht schwierig zu renovieren-besser renovieren wenn die Wohnung noch leerstehend ist
Es ist kulant, wenn man die Mieter einen halben Monat vor Mietbeginn reinlässt und die Übergabe eben da schon macht. Ist ja auch ein Witz, man hat von der Wohnung nichts, kein Wohngefühl, nur Arbeit. Vor allem, wenn vorher keiner mehr drin wohnt, kann man als Vermieter echt machen. Eine neue Anfrage starten, wenn nicht, Mundpropaganda streuen ;-) mit Anwalt verscherzt man es sich wahrscheinlich auf Dauer...
Ja entschuldigung, ich hab ja auch davon abgeraten lol
Ja, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Dein www.homeoundjulia.de Team aus Stuttgart, M. Sari, Dipl. Sachverst. Gutachter
was willst du hier mit einem Anwalt? Kein Vermieter ist verpflichtet seine Mieter vor Mietbeginn in die Räume zu lassen, warum auch.