Vermieter lässt bei Einzug und bei Auszug den Maler kommen. Wer muss zahlen?
Das Mietverhältnis dauerte nur circa zwei Jahre. Vor Einzug hatte der Vermieter Handwerker und Maler kommen lassen, nach Auszug will sie wieder kommen lassen und grundsätzlich beschäftigen. Kann er die Kosten dafür auf den ausziehenden Mieter umlegen?
Im Mietvertrag hatte er folgende handschriftliche Klausel eingesetzt: „Die Wohnung wird in fachmännisch renoviertem Zustand übergeben.“ Dieser Satz ist gefolgt von den Details der ausgeführten Arbeiten.
6 Antworten
Natürlich darf der Vermieter auch nach zwei Jahren schon wieder die Maler kommen lassen. Er will die Wohnung in perfektem Zustand an den nächsten übergeben. Das ist legitim.
Hat er denn angekündigt, Geld von Dir zu verlangen? Wenn er das nicht hat, aber dennoch schon die Maler beschäftigt, hat er sowieso nichts mehr zu verlangen.
Aufgrund deiner Informationen zu urteilen musst du das nicht bezahlen.
Grundsätzlich ist das laut Gesetz in §538 BGB Sache des Vermieters, nicht deine als Mieter.
Es ist zulässig, die Pflicht zur Renovierung an den Mieter abzugeben, sofern das in gesetzeskonformer Weise im Mietvertrag formuliert und und damit vereinbart wurde. Aus dem Satz, den du aus dem Mietvertrag geschrieben hast, gaht das aber nicht hervor. Da steht nur etas über den Zustand der Wohnung zum Einzug, und nicht ob du die Pflicht hast. Schau doch nochmal, ob du noch weitere Sätze zur Renovierung findest.
Kann er die Kosten dafür auf den ausziehenden Mieter umlegen?
Das kommt darauf an: Ist es in einem individuellen Mietvertrag so geregelt, darf er das: Der M hat sich an die übereinstimmend getroffene Bestimmung zu Schönheitsreparaturen zu halten.
In einem Formularmietvertrag allerdings nur dann, wenn eine Renovierung durch Abnutzung fällig ist oder der M die notwendigen Arbeiten nicht oder nicht in sachgerechter Ausführung erbringt.
Der Fallschilderung nach scheint keine dieser Voraussetzungen erfült, die Abnutzung der Mietsache wurde daher mit dem Mietzins bereits abgegolten und eine Renovierung fiele dann dem VM an.
So ist das nicht in ordnung üblicherweisee wird man gefragt zb ob man selber beim einzug renoviert und wen nicht macht man das beim auszug bzw lästdas auf eigen kosten machen!
Aber so kann er kein geld von euch vordern wen ihr das seber zb beim auszug macht!
In so einem fall würde ich nie Zahlen da er über eurer rechte hinweg geht also mus er zahlen nicht ihr!
Üblich ist gar nichts. In einem Fall so im anderen so.
Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Dazu erfahren wir hier nichts. Auch nichts, ob der Vermieter überhaupt Geld verlangen will.
Es kommt drauf an, was bezüglich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart wurde und ob das tatsächlich auch rechtswirksam ist.
Im Übrigen kann der Vermieter nach Auszug malern lassen, muss das, da er den Handwerker bestellt hat, selbst bezahlen.
Was steht/stand denn im Rückgabeprotokoll dazu?
Bitte stell den kompletten Text der Mietvertragsklausel ein. Dann könnte ich noch konkreter werden und mich abschließend zur Sache äußern.