Muss ich Miete zahlen, obwohl ich keine Schlüssel hab zur Wohnung?
Hallo . Ich habe am 15.2.2013 einen Mietvertrag abgeschlossen und auch dort war mietbeginn! Jedoch hatte ich bevor wohnungsübergabe mich mit dem Vermieter geredet , da ich Arbeit bekommen hatte ,die leider weiter weg war und somit die Wohnung nicht beziehen wollte ! Muss jetzt leider drei Monate einhalten . Meine frage ist , ich habe bis heute (26.2.2013) noch keine Schlüssel von der Wohnung ! Habe auch bis heute noch keine miete gezahlt Muss ich trotzdem Miete Zahlen ?
10 Antworten
Hat Dir der Vermieter die Schlüssel verweigert oder hast sie bewußt nicht entgegen genommen?
Das sind 2 paar Schuhe.
Nur wenn der VM Dir die Schlüssel/Wohnung verweigert hast Du einen Grund keine Miete zu zahlen bzw. fristlos zu kündigen.
Hi,
Hast Du keinen Schlüssel,musst Du nicht zahlen...
Ist einem Mieter der Zugang zu einem angemieteten Objekt verwehrt, weil die Schlüssel im Besitz des Vermieters sind, muss er keine Miete zahlen – das geht aus einem Urteil des OLG Rostock hervor.
Das Gericht gab der Klage jedoch nicht statt. Grund: Die Vermieterin hatte die Schlüssel nicht an den Hauptmieter weitergereicht und ihm damit den Besitz entzogen. Der vertragsmäßige Gebrauch der Fläche war deshalb nicht mehr möglich. Oder, wie es im Juristenjargon heißt: Die nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehende Verpflichtung zur Gebrauchsgewährung, wie sie in einem Mietverhältnis besteht, war nicht mehr gewährleistet. Und weil diese auch nicht nachgeholt werden kann, sahen die Juristen einen Fall von Unmöglichkeit iSd § 275 Abs. 1 BGB vorliegen.
Quelle:
http://news.immonet.de/eine-miete-ohne-wohnungsschluessel/5689
mfg.
Lesen!
Meine frage ist , ich habe bis heute (26.2.2013) noch keine Schlüssel von der Wohnung !
Hier beschweren....
http://news.immonet.de/eine-miete-ohne-wohnungsschluessel/5689
Da steht aber nicht, dass V sie ihm verwehrt hat. M hat V ja gesagt, dass er nicht in die Wohnung will.
Erst wenn M die Schlüssel verlangt und V sie nicht herausrückt, kannst du obiges Urteil zücken.
Hallo Ratirat ,
lass uns versuchen bei den Fakten zu bleiben.
Ich habe am 15.2.2013 einen Mietvertrag abgeschlossen und auch dort war Mietbeginn!
Beim Abschluss des Vertrages,hat die Schlüsselübergabe zu erfolgen!..Der Vermieter hat den Schlüssel zu übergeben,nicht der Mieter ihn zu fordern...(rein rechtlich!)..Fakt!
Ob einige Zeit nach dem Vertragsabschluss-Datum..irgend etwas bei V.o.M.dazwischen kommt, was eine Miete/Vermietung der Wohnung verhindert...ist für diesen Fall irrelevant.
Hätte der Mieter den Schlüssel bei Vertragsabschluss erhalten,.und ihn dann zum späteren Zeitpunkt zurückgegeben..weil er vom Mietvertrag zurücktreten wollte...würde Dein Argument ziehen!
mfg.
Ist leider nicht möglich Muss trotzdem dtei monate zahlen .Schriftlich gekündigt habe ich schon . Habe nur jetzt schon seit 2,5 Wochen kein Schlüssel ! Bin mir jetzt nicht sicher ob ich trotzdem Miete zahlen muss oder vielleicht auch fristlos kündigen kann !?
Du mußt die Wohnung unbedingt schriftlich kündigen - eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Außerdem mußt du die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Die Schlüssel sollten Dir dann auch ausgehändigt werden.
Siehe § 535 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Der Vermieter hat seine Pflicht erfüllt (Absatz 1). Nun ist es an dir, deine Pflicht zu erfüllen (Absatz 2). Ob du den Schlüssel entgegennimmst oder nicht, ist dein Bier.
Darüber hinaus können sich aus dem Mietvertrag neben der Hauptpflicht der Mietzinszahlung auch noch Nebenpflichten ergeben, etwa das Beheizen und Lüften der Wohnung, Schneeräumung usw. Kommst du diesen nicht nach, musst du Schadenersatz leisten.
Wenn du da raus willst, musst du ordentlich kündigen. (§ 573 BGB).
573c, nicht 573, sorry für den Tippfehler.
stimmt so nicht - er hätte die schlüssel ja haben können