Miete zahlen obwohl ich die Schlüssel abgegeben habe?
Hallo ich und mein Freund haben eine Wohnung zusammen gemietet und haben uns jetzt getrennt. Er wollte die Schlüssel wieder haben. Ich stehe noch im Mietvertrag aber da ich keinen Zugang habe frage ich mich ob ich noch verpflichtet bin die Miete zu zahlen?
8 Antworten
Ich vermute, dass du zur Mietzahlung bisher die halbe Miete beigesteuert hast. Weiterhin ist zu vermuten, dass Ihr die Zukunft eures Mietvertrages nicht diskutiert habt. Du hast Ihm deine Schlüssel übergeben, wohnst nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung, aber du bist wie dein Ex gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Gesamtmiete verpflichtet.
Falls dein Ex die Gesamtmiete nicht an den Vermieter überweist (zahlt), wird der Vermieter sich an dich halten. Zahlt keiner von euch beiden die Miete,wird spätestens nach 2 Monaten die fristlose Kündigung durch den Vermieter erfolgen. Alle daraus erwachsenden Konsequenzen gehen auch zu deinen Lasten.
Deshalb sollten du, dein Ex und der Vermieter gemeinsam nach einer Lösung suchen: Ordentliche Kündigung oder Auflösung mit Entlassung aus dem Mietvertrag oder Klage auf Zustimmung zur Kündigung des MV.
Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht haftest du trotzdem gesamtschuldnerisch für die Miete.
der Vermieter hat mit eurem Innenverhältnis nichts zu tun. Der wird auf seinem Vertrag beharren
Du stehst mit im Mietvertrag. Und ich nehme an, ihr steht beide gesamtschuldnerisch drin. Somit schuldest Du dem Vermieter auch die Miete, denn dem kann Dein Verhältnis zu Deinem Ex egal sein.
Dem Vermieter gegenüber spätestens dann, wenn Dein Freund die Miete nicht bezahlt.
Außerdem könnt Ihr eine gemeinschaftlich gemietete Wohnung auch nur gemeinschaftlich kündigen, wenn der Vermieter nicht bereit ist Dich aus dem Vertrag zu entlassen und diesen allein mit Deinem Ex-Freund fortzuführen. Also solltest Du zusehen, dass Du eine Möglichkeit findest aus diesem Vertrag herauszukommen.
Die Mietzahlung an den Freund würde ich allerdings erst einmal einstellen.
Soweit ich weiss bist du noch dazu verpflichtet, aber dein Freund ist genauso verpflichtet dir in dieser Zeit Zugang zur Wohnung zu gewähren. Am besten Redest du mit der Verwaltung oder einer Schlichtungsstelle darüber. Da wird dir Fachmännisch weitergeholfen.