katze hat tapete zerkratzt was tun beim auszug
Die frage steht schon in der überschrift Im vertrag steht nichts darüber Das einzigste was dort drin steht ist besenrein übergeben und das der mieter beim einzug selbst renoviert
Muss ich das noch renovieren vorm umzug?
4 Antworten
Hi,
dein Vermieter war so nett, dir die Katzenhaltung zu erlauben. Und als Dank dafür möchtest du ihn auf den Schaden sitzen lassen?
Dank Leuten wie dir sind Katzen bei vielen Vermietern unerwünscht, bzw sind verboten.
:-(
Völlig egal was im Vertrag steht - rede mit dem Vermieter darüber und renoviere den Schaden, den deine Katze angerichtet hat!
October
doch klar. sie müssen das verbot begründen aber sie können das. verhalten wie dieses liefert begründungen wieso tierhalter oft probleme haben wohnungen zu finden..
Natürlich kann ein Vermieter die Katzenhaltung verbieten. Oder er fragt vor Vertragsabschluss nach, ob du Haustiere hast - und sucht sich dann einen anderen Interessenten aus!
Eine unsaubere Katze kann ein Parkettfußboden völlig zerstören, sodass er ausgewechselt werden muss.
October
Nach so einer tollen Mieterin wie Dir wird er Tierhaltung in Zukunft sicher verbieten. Die Begründung hast Du ihm geliefert. :-(((
Da alle der meinung sind mein vermieter würde jetzt tierhaltung verbieten Nun soviel wie ich hier leben musste Kein heiss wasser Keine funktionierende heizung und überall schimmel Es hat einen grund weshalb ich ausziehe und alle die meinen tierhaltung zu verbieten ist rechtens die schauen bitte im bgb nach da steht es drin das es nicht rechtens ist
alle die meinen tierhaltung zu verbieten ist rechtens die schauen bitte im bgb nach da steht es drin das es nicht rechtens ist
WO soll da denn drinstehen, dass ein Vermieter die Katzenhaltung verbieten darf? Das stimmt so nicht! Ich hoffe, du hast deine Katzen beim neuen Vermieter angegeben .....
October
Ist die Tapete zerstört dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit diese (zumindest in diesem Raum) zu erneuern.
Besenrein ist schwammig formuliert. In dem Fall sollte man mit dem Vermieter den Einzelfall abklären.
Für Schäden, die Du oder Dein Haustier verursacht haben, musst Du auch auch aufkommen, was für mich eine Selbstverständlichkeit wäre. Dein Vermieter hat Deine Katze akzeptiert, wozu er nicht verpflichtet ist, also behebe Du auch den Schaden.
kommt drauf an. willst du deine kaution wiederhaben? ;)
ich halte es für ein unding wenn man die selbst angerichteten schäden (oder durch das haustier verursacht) nicht vor dem auszug behebt
Vermieter dürfen tierhaltung nicht verbieten !!!!