Mietvertrag unterzeichnet aber keine Schlüssel bekommen

5 Antworten

Sicher überweise die Miete bis spätestens zum 15. 9. dann bekommst du auch die Schlüssel, ist doch loglsch, wenn der Mietvertrag erst ab dann gilt, dann hast du auch keinen Anspruch vorher den Schlüssel zu bekommen. Hättest du die Miete sofort gezahlt, hätte der Vermieter dir bestimmt vorher Zutritt zur Wohnung gegeben, aber doch nicht umgekehrt.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 02:53

Ich habe schon 800 Euro Kaution hinterlegt, ich meine das soll wohl reichen.

Peta67  12.09.2013, 02:58
@Haabibi12

nein, auch die 1. Miete muss bezahlt werden, bevor man den Schlüssel bekommt, so etwas steht auch meistens im Mietvertrag. Kaution plus Miete, dann Schlüssel.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 03:04
@Peta67

Das steht so nicht im Mietvertrag, eigentlich wollte er auch weniger Kaution bzw. Hat er es so gesagt nur entschied er sich dann doch kurzfristig für 800 Euro. Im Mietvertrag steht sogar drin, wir hätten für jede Tür und den Briefkasten einen Schlüssel bekommen.

InstruFreak  12.09.2013, 03:08
@Haabibi12

Du unterschreibst, dass du nen Schlüssel bekommen hast, obwohl du keinen bekommen hast?

Kopf --> Tisch

Ich glaube euer Verhältnis wird nicht sonderlich gut werden :D

Peta67  12.09.2013, 03:11
@InstruFreak

ehrlich, wenn du unterzeichnest bist du selbst schuld und wer dann auch noch mehr zahlt als verabredet ist sehr, hmm ... sagen wir mal ... naiv.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 03:11
@InstruFreak

Wir gingen auch davon aus das wir die Schlüssel nach Unterzeichnung bekommen.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 03:14
@Peta67

Peta67 nur bringen uns diese dummen Kommentare auch nicht weiter! :-)

Peta67  12.09.2013, 03:22
@Haabibi12

dein Problem ist auch nicht zu lösen,weil du eben falsch gehandelt hast. Also was bringt es hier, wende dich an den Vermieter, mehr kann man nicht raten. uN hättest du gleich alle Infos gegeben hätte wir uns hier einiges ersparen können. Gute Nacht.

anitari  12.09.2013, 07:18
@Peta67

Die erste Miete + 1/3 der Kaution muß bei vertraglich vereinbartem Mietbeginn gezahlt werden.

"der Vermieter sagte nachdem wir den Mietvertrag unterzeichnet haben, das wir den Schlüssel erst bekommen wenn wir die erste Miete gezahlt haben."

Na, dann zahl doch die 1. Miete!

Und der 15. ist erst in 3 Tagen.

Ich frage mich, wo Dein Problem ist.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 02:56

Zudem habe ich auch schon 800 Euro Kaution beim Vermieter hinterlegt.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 02:51

Mein Problem liegt darin das ich mich nicht einrichten kann und ich ab Montag wieder nach der Arbeit in die Abendschule muss. Wie soll ich mich denn bitte richtig dort einrichten? Nachts? Ich möchte die erste Miete erst überweisen wenn ich auch Zugang zu MEINER Wohnung habe, wer sagt mir denn, ob ich auch am 15. den Schlüssel bekomme? Der Vermieter braucht Sicherheiten, schön und gut nur die brauche ich auch!

Peta67  12.09.2013, 02:57
@Haabibi12

das du privat in der Woche keine Zeit hast, ist doch dein Problem. In manchen Firmen bekommt man sogar einen Umzugstag frei, hättest eben alles anders planen müssen, ist aber doch nicht die Schuld des Vermieters, er braucht dir rechtlich gesehen den Schlüssel erst auszuhändigen, sobald die 1. Miete auf sein Konto ist.

Peta67  12.09.2013, 02:50

frage ich mich auch :)

Anspruch auf die Wohnung hast Du erst ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn, nicht ab Vertragsunterzeichnung.

Der Vermieter hat ab vereinbartem Mietbeginn Anspruch auf die Mietzahlung + 1/3 der Kaution.

Mietbeginn ist normalerweise der 1. eines Monats und fällig wären Miete und die 1. Rate der Kaution dann am 3. Werktag des Monats.

Hier ist aber der 15. als Mietbeginn vereinbart. Dann ist auch am 15. die Miete zu zahlen.

Er muss dir den Schlüssel spätestens ab Mietbeginn aushändigen.

Versetz dich mal in seine Lage. Stell dir vor du verkaufst dein Auto zum 1.November. Der Käufer will es aber jetzt schon fahren - schliesslich hat er dir die Anzahlung schon gegeben.

Wie würdest du dich verhalten?

Soll denn jemand von HIER deinen zukünftigen Vermieter anrufen und für dich betteln?

...ich denke das solltest du selber mit ihm klären. Ist die Miete im Voraus zu bezahlen? Was steht dazu im Vertrag? Jaja ... wenn man jung ist, unterschreibt man halt bevor solche Dinge geklärt sind.

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 03:08

Im Mietvertrag steht das wir für jede Tür spricht Eingang sowie Haustür und Briefkasten einen Schlüssel bekommen haben bei Unterzeichnung des Vertrages.

InstruFreak  12.09.2013, 03:09
@Haabibi12

...dann steht euch dieser Schlüssel auch zu. Er hat den Vertrag ja auch unterschrieben, oder?

Haabibi12 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 03:11
@InstruFreak

Ja, er hat auch unterzeichnet.

InstruFreak  12.09.2013, 03:16
@Haabibi12

Wenn das so im unterzeichneten Vertrag steht, dann bist du im Recht. Die Schlüssel gehören also dir und er darf sie nicht einbehalten.

Im Nachhinein darf er den Vertrag nicht einseitig abändern. Theoretisch könntest du schon mit Mietminderung drohen, da du nicht wie vereinbart die Wohnung nutzen kannst.

Der Mietbeginn beginnt am 15.09.,ab da könnt ihr in die Wohnung zum renovieren...Natürlich sollte bis dahin auch die erste Miete bezahlt sein...Wo ist dein Problem???Du hättest die Wohnung eher anmieten müssen,wenn du Zeit zum renovieren brauchst...