Darf der Mieter ohne die Terrasse zu entmoosen ausziehen?
Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob Mieter vor Auszug die Terrasse entmoosen müssen oder nicht, denn ich hatte die Terrasse vor ihrem Einzug mit einem Hochdruckreiniger sorgfältig gereinigt und vor Unkraut und Moos befreit.
Nun weigern sich die Mieter jedoch, die Terrasse zu entmoosen, wobei sie meiner Meinung nach im Unrecht sind, da die Terrasse bei ihrem Einzug moosfrei war und sie die Wohnung so übergeben müssen wie vor dem Einzug.
Würde mich freuen, wenn ihr mir behilflich sein könntet.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Sicher müssen sie die entmoosen, die Terrasse gehört zur Mietsache und muss deshalb vom Mieter unterhalten werden, das schliesst die Endreinigung mit ein. Einen Balkon oder Gartensitzplatz muss man ja auch reinigen, wenn man auszieht.
Was, wenn überhaupt,steht im Mietvertrag wie die Mietsache bei Mietende zurückzugeben ist?
Bei besenreiner Rückgabe gilt für Balkone, ist ja mit Terrasse gleichzusetzen, Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen
Sowas ist eigentlich im Mietvertrag enthalten wie zb Wände streichen usw. Instandsetzung u.ä.müsste da in einer Klausel festgehalten sein. Wenn in deren Vertrag so etwas nicht steht bleibt dir nichts anderes übrig als es selbst zu machen sofern es dich stört. Bei mir ein ähnliches Problem: Wände wurden streichfertig (nicht gestrichen) übergeben. Mein Fehler war zu unterschreiben. Bei meinem Auszug muss ich jedoch die Wände streichen da es so im Vertrag steht.
Die Klausel, dass man bei Auszug streichen muss, ist nicht mehr rechtsgültig, selbst wenn es im Vertrag steht. Haben bekannte von mir gerade vor Gericht gewonnen.
Das muss der Mieter nicht! Besenrein langt.
Das stimmt so pauschal nicht.