Einmalige Nebentätigkeit/Nebenjob/Minijob?
Hallo,
ich habe die Möglichkeit mir eine kleinigkeit dazu zu verdienen.
Es handelt sich um eine einmalige Tätigkeit, mein Arbeitgeber hat zugestimmt.
Nur wissen wir nicht wie wir auns rechtlich richtig verhalten.
Ich soll 100 Euro für eine Standbetreuung bei einem Verein bekommen.
Muss ich eine Rechnung schreiben? Oder muss ein Vertrag abgeschlossen werden !? Muss das Geld dann versteuert werden !?
Über eure Hilfe würd ich mich sehr freuen
3 Antworten
Rechnungen darfst Du nur schreiben, wenn Du eine Steuernummer hast. Wenn Du genau sein willst, nimmst Du die € 100,- in Deine nächste Steuererklärung auf. Steuern fallen für diesen einmaligen Betrag nicht an. Das FA könnte sich höchstens für den Geber interessieren, wenn das auch für ihn eine einmalige Sache ist, hat aber auch der nichts zu befürchten.
vertrag sollte abgeschlossen werden(besser für dich=
nein musst du nicht
Das wird der Verein dir alles schon mitteilen... schließlich ist es deren rechtliche Angelegenheit. Freu dich wenn du einen 100erter Schwarzgeld bekommst....