Nebeneinkünfte aus einmaliger Tätigkeit versteuern?
Hallo zusammen,
meine Frau hat das Angebot erhalten, einmalig für Fotoaufnahmen eine Gage von 2000€ und für die Abtretung der Fotorechte 1500€ zu erhalten. Das ist eine einmalige Sache. Wie müssen diese Einnahmen versteuert werden? Reicht es eventuell, diese Einnahmen bei der nächsten Lohnsteuererklärung mit anzugeben (ich mache die Lohnsteuererklärung mit WISO selbst), oder muss vorher beim Finanzamt irgendetwas angemeldet werden?
Vielen Dank schonmal im Voraus ...
3 Antworten
Wenn das wirklich einmalig ist, reicht es aus das bei der nächsten Einkommensteuererklärung (Lohnsteuererklärung gibt's nicht) anzugeben als gewerbliche Einkünfte oder auch als sonstige Einkünfte bei Einmaligkeit.
Dann wird die Steuer auf Lohnsteuerklasse 6 berechnet, Lohnsteuerkarten gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Das läuft alles elektronisch und automatisch. Die auf Steuerklasse 6 zuviel gezahlten Steuern bekommst du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück.
der hinweis mit dem finanzamt ist sehr gut.
doch was ist mit der "sozialversicherung" ? eine künstlerin "darstellende kunst" muss kein gewerbe anmelden.
hinweise dazu bei der künstlersozialversicherung: http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html
mach es dir einfach, rufe morgen beim Finanzamt an denn dort bekommste fachgerechte Auskunft
Aha - vielen Dank.
In dem "Model-Vertrag" steht geschrieben, dass Models ohne Gewerbe über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Werden dann die Steuern gleich von den 3500€ abgezogen oder bekommt sie die Summe komplett und das Finanzamt holt sich dann die fälligen Steuern bei der Einkommensteuererklärung zurück? Braucht man eine 2. Lohnsteuerkarte (da dieser Nebenverdienst bestimmt nicht über ihre Lohnsteuerklasse 3 läuft, oder)?