DJ gewerbliche Nebentätigeit bei Arbeitgeber melden?

6 Antworten

Üblicherweise muss der Arbeitgeber über jeden Nebenjob informiert werden und er muss zustimmen (egal ob ein Nebenjob als freier Mitarbeiter, als Selbständiger oder als Minijob.

grisu2101  24.11.2016, 06:22

Wo bitte steht, dass man das muss ?

bikerin99  24.11.2016, 11:15
@grisu2101

Bei den Betriebsvereinbarungen

grisu2101  26.11.2016, 07:00
@bikerin99

Ich bin sicher, daß sowas nicht in eine Betriebsvereinbarung gehört, da es Individualrecht ist.  Wenn, dann gehört das in den Arbeitsvertrag, und wenn da nichts drinsteht, dann muss ich es auch nicht melden sofern nicht evtl. ein Interessenkonflikt o.Ä. dadurch entsteht.

Als Beamter und Angestellter im öffentlichen Dienst musst Du das per Gesetz. In praktisch allen anderen Fällen wird das in Deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben.

Egal ob der Arbeitgeber informiert werden muss oder nicht: Der Umfang des Nebenjobs muss auch dem Charakter nach ein Nebenjob bleiben. Der Nebenjob darf den Hauptjob also nicht negativ beeinflussen, egal ob durch seine Art, seinen Umfang oder andere Details. Das ergibt sich aus den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und richterlichen Entscheidungen.

wenn Du kein Beamter bist, mußt Du das nicht melden, es soll nur nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten oder die andere Arbeit belasten

Wenn Du nachts arbeitest als DJ, kannst Du Dich natürlich nicht erholen.

Ja musst du. Solange diese Tätigkeit deine Haupttätigkeit bei deinem Arbeitgeber aber nicht in negativer Weise beeinflusst, kann er es dir auch nicht verbieten. Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist, musst du die beim Gewerbeamt (Stadt) und beim Finanzamt anmelden. Die Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber ist unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit.

grisu2101  24.11.2016, 06:21

Wo steht, dass man das muss ??

An alle, die hier behaupten er müsse das melden, wo bitte steht das ???

Ich meine:
Er muss es nur melden, wenn es a) seinen Tätigkeitsbereich beim Haupt-AG berühren würde, oder b) wenn es im Arbeitsvertrag so festgelegt ist.