Nebentätigkeit als Minijob oder Kleingewerbe?

3 Antworten

Ausbildung? Wird denn der Ausbildungsbetrieb zustimmen?

Ansonsten will ich über die finanziellen Gefahren der Gewerbe-Variante gar nichts schreiben. Vor allen Dingen: Selbst wenn Du die in der Weise vergütet bekommst, dann bedeutet das noch nicht, dass das Geld auch da ist.

Um das zu organisieren müsstest Du einem Steuerberater einen unüblichen Beratungsauftrag erteilen. Inklusive der Ermittlung der Jahressteuer und des SV-Beitrages. Mit den dazugehörigen Anpassungsanträgen... Da kannst Du gleich zu Hause bleiben. Das rechnet sich für keinen.

iEnemy 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 12:53

Danke sehr. Ausbildungsbetrieb hat bes schon genehmigt. Habe es auch schriftlich.

Danke für die Antwort.

Nun weiß ich nicht wie ich besser aufgestellt bin.

Natürlich als Minijob, weil du hier auch bezahlten Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast.

Als Kleingewerbe hast du das eben nicht. Bzw. du müsstest das kompensieren, indem du höhere Löhne nimmst. Als Ansatz würde ich hier 25-35 EUR /Std ansetzen.

iEnemy 
Beitragsersteller
 03.11.2013, 20:28

Danke sehr. Dann lag ich mit meinen Vermutungen richtig. Vielen Dank. Also versuchen die da durch Kohle einzusparen.

hundsgemein1  03.11.2013, 20:30
@iEnemy

Beim selben Lohn. Natürlich. Wenn du das gewerblich machst und Rechnungen schreibst, musst du daher natürlich einen höheren Stundensatz anlegen, weil du (theoretisch) von diesem Geld für Alter, Arbeitslosigkeit, Urlaub, Krankheit vorsorgen musst. Und auch noch deine Ausgaben tätigen musst.

iEnemy 
Beitragsersteller
 03.11.2013, 20:50
@hundsgemein1

Sagen wir mal der Auftraggeber/Arbeitgeber würde sich, wenn ich es als Kleingewerbe mache, auf den Stundenlohn 25€+ einlassen. Muss ich dann in die ganzen Versicherungen einzahlen? Denn ich bin ja schon KV, RV und Co über meinen Hauptjob. Da die Nebentätigkeit von zu Hause aus ausgeübt wird kann mir da auch nichts passieren... Also könnte ich so doch mehr für mich behalten?

hundsgemein1  03.11.2013, 20:51
@iEnemy

Klar, aber musst du natürlich bei der Steuererklärung am Ende des Jahres angeben.

Teresamaria  04.11.2013, 00:48
@hundsgemein1

.... und zu deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Kannst dir ja ausrechnen, was bei Steuernachzahlung übrig bleibt.

Bevor du dich entscheidest,solltest du mit deinem Ausbilder/Arbeitgeber sprechen,weil die Berufsausbildung eigentlich ein Vollzeitjob ist,und eine Nebentätigkeit nur in engen Grenzen zulässig ist.

Du willst doch für den zukünftigen Beruf lernen und als Ziel gilt dann ein guter bis sehr guter Abschluß.Dieses Ziel könnte aber durch einen Nebenjob erheblich gestört werden.

Abgesehen davon ist eine Nebentätigkeit als Minjob vorzuziehen.

iEnemy 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 12:52

Ist schon alles abgeklärt. Habe die Genehmigung auch schriftlich. Von daher kein Problem. Meine Ausbildung ist nichts schweres. Das schaff ich so locker. Sonst hätte ich es nicht betracht gezogen einen Nebenjob zu machen.

Danke sehr.