Erfährt mein Arbeitgeber von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit währen der Ausbildung?
Ich möchte mich neben der Ausbildung mit einem Onlinshop selbstständig machen. Die Nebentätigkeit ist keine Konkurenz zur Tätigkeit meines Arbeitgebers.
Wird der Arbeitgeber informiert, wenn ich das Nebengewerbe anmelde? Kann ich es auch einfach verschweigen?
Danke im Voraus.
7 Antworten
Dein Arbeitgeber wird nicht informiert. Ich würde es ihm aber trotzdem mitteilen. Es gibt immer jemanden, der dich kennt, der jemand kennt, der jemand kennt, der deinen Chef kennt.
Er erfährt es normalerweise nicht. Es kann aber sein, dass du durch die Tätigkeit krankenversicherungspflichtig wirst, dann müsstest du es unbedingt mitteilen. Arbeitsrechtlich (bzw. vertraglich) gesehen musst du es allerdings immer mitteilen. So ist es leider.
Einen Online-Shop betreiben ja viele. Du kannst ja einfach mal mündlich sagen, dass du da einen sehr kleinen (Ebay-)Shop aufbauen möchtest und ob das okay geht? Das würde ich beiläufig sagen und kein Fass aufmachen. So ungewöhnlich ist dein Vorhaben ja nicht. ich war mal in einer ähnlichen Lage und habe meinen Personalchef beim Mittagessen gefragt. Der hat nur genickt und alles war gut. (habe danach aber noch ein Schreiben verfasst)
Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst gut schlafen. Gut schlafen ist viel wert, wenn man selbstständig ist.
Schau in deinen Arbeitsvertrag. Dort steht drinnen, dass du den Arbeitgeber über andere Tätigkeiten zu informieren hast.
Allerdings wäre ich in Punkto Ausbildung plus Nebengewerbe vorsichtig. Du darfst damit nämlich nicht mehr verdienen als mit der Ausbildung
Ein Open-Air-Festival lässt sich nicht einfach organisieren. Da kommt dein Arbeitgeber hinter.
Du hast dich sicher im Vertrag auch dazu verpflichtet, deinem Ausbilder eine Nebentätigkeit anzuzeigen.
Wenn dazu nichts in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, geht das deinen AG nichts an. Und nein, er wird nicht benachrichtigt.