Inventur, Arbeitgeber erzählen?

7 Antworten

Hallo,

mach dir mal keine Sorgen, was du gemacht hast geht schon in Ordnung.

Noch ein Tipp zum Nebenverdienst:

  • Generell verbieten kann dei Arbeitgeber einen Nebenjob nur unter gewissen voraussetzungen.

  • wenn du in deiner Freizeit für einen Mitbewerberarbeiten willst.

Beispiel: - Du arbeitest bei Mercedes in der Entwicklungsabteilung und wills nebenberuflich als freier Berater für BMW tätig sein.

  • wenn deine Leistung im Betrieb unter der Nebentätigkeit leidert

Beispiel: - Du arbeitest jeden Tag bis morgens früh in der Discothek und schläfst regelmäig auf der Arbeit ein.

  • Ansonsten kann er verlagen informiert zu werden, verbieten kann es eine Nebentätigkeit grundlos nicht.

  • Eine Inventur zählt auch nicht als Nebentätigigkeit, sonder als einmalige Aushilfe.

  • Eine Nebentätigkeit besteht dann, wenn regelmäßig Arbeiten für einen anderen gegen Entgeld ausgeführt oder übernommen werden.

  • Das ist bei dir ja nicht der Fall.

Hallo, ich bin nochmal.

  • Ich habe dir mal einen Link kopiert, wo du die rechtliche Situation noch mal nachlesen kannst.

  • Du hast sogar ein Recht auf Nebentätigkeit

  • In Zukunft solltest du deinem Arbeitgeber informieren

  • Diese einmalige Hilfe bei einer Inventur sehe ich nach wie vor nicht als Nebentätigkeit.

Wie du auf der folgenden Seiten sehen wirst ist auch immer die Rede von: - "Sie sollten........"

  • Nicht "Sie müssen !"

Mal durchlesen kosten nichts, aber beim nächsten mal bist du schlauer.

Hier nun der Link zur Nebentätigkeit:

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html

in meinem Vertrag steht, das ich kein Nebenjob haben darf, aber Samstage sowie Sonntage gehören doch zu meiner Freizeit, da kann ich doch eine Nebentätigkeit ausüben oder hat auch mein Arbeitgeber hierzu was zu sagen???

wann würdest du denn einen Nebenjob haben, wenn nicht in deiner Freizeit? Nebentätigkeit ist Nebentätigkeit, egal wann du sie ausübst.

oyunbozan76 
Beitragsersteller
 19.08.2013, 12:22

ähmmm man kann auch nach der Arbeit von Montag bis Freitag eine Nebentätigkeit haben :)

upps - " In meinem Vertrag steht, das ich kein Nebenjob haben darf,...." dann hast du jetzt ein Problem. Kommt das raus, dann riskierst du deinen Ausbildungsvertrag. Nebentätigkeiten müssen vorher vom Arbeitgeber zugestimmt werden - egal ob Samstag oder Sonntag - das Wochenende sollst du also zu deiner Erholung nutzen und nicht wegen eines Nebenjobs am Montag müde, unausgeschlafen und weniger leistungsfähig in der Firma erscheinen.

Die Rentenversicherung wird deinem AG keine Auskunft geben, da kannst du sicher sein. Dafür haben die keine rechtliche Grundlage.

Aber es kann immer auch anders heraus kommen.... Musst wissen, was du jetzt machst.

Du hättest deinen Arbeitgeber vor Beginn der Nebentätigkeit darüber informieren müssen.