Steuererklärung für einmaliges Honorar für wissenschaftliche (freiberufliche) Tätigkeit?
Hallo!
Ich frage mich gerade folgendes, vielleicht weiß einer von Euch weiter/mehr?
Ich habe einen normalen Job als Wiss. Mitarbeiter an der Uni (Vollzeit), und kürzlich für das Korrekturlesen eines Fachbuchmanuskripts ein Honorar (von einer anderer Uni) erhalten. Das war eine einmalige Sache, ohne Vertrag o.ä., rein mündlich abgesprochen. Den vereinbarten Betrag habe ich direkt (aus dem Ausland) auf mein Konto überwiesen bekommen.
Meine Frage wäre nun: Wie bringe ich das korrekt in meiner Einkommensteuererklärung unter?
Nach dem, was das Internet mir bisher offenbart hat, würde ich auf "Einkünfte aus freiberuflicher wissenschaftlicher Tätigkeit" (oder so ähnlich) tippen -- gibt's für sowas in der EStErkl. spezielle Felder/Formulare?
Und ist es in Ordnung, damit einfach bis zur nä. Steuererklärung zu warten, oder muss ich das vorher (jetzt...) schon irgendwo bekanntmachen/angeben?
Wär schön, wenn mir einer einen Tipp geben kann - zum Steuerberater will ich für so eine gefühlte Kleinigkeit nicht, sonst ist das bißchen extra-Verdientes am Ende gleich wieder weg :-)
2 Antworten
Also,
wenn du deine Einkommensteuererklärung einreichst, ist es Pflicht, eine Anlage S (selbstständige Einkünfte) zusammen mit einer Gewinnermittlung einzureichen. Den Vordruck findest du unter www.formulare-bfinv.de .
Sollten die Honorare öfter ausgezahlt werden, wäre es sinnvoll sich als Gewerbetreibener beim Finanzamt zu melden. Hierzu muss man den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung von Gewerbetreibenden ausfüllen. Dabei bekommt man eine Steuernummer, die man offiziell auf eigene ausgestellte Rechnungen draufschreiben kann.
Du mußt das erst bei der Steuererklärung angeben. Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Bei mir macht das der Steuerberater, aber ein Anruf beim FA hilft da auch weiter.
OK danke; gut zu wissen, dass das bis zur nä. Steuererklärung warten kann. Allerdings: "Freiberuflich" ist nicht dasselbe wie "selbstständig" - oder?