Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?
Hi!
Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.
Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.
Aber lohnt sich das?
Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?
Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!
3 Antworten
Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert.
Kommt drauf an.
Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde
- Wenn der Minijob pauschal läuft, ist er steuerlich für dich nicht relevant
- Ein Midijob kann nicht pauschal besteuert werden.
- Wenn der Midijob hauptberuflich ist, sind deine Nebeneinkünfte aus Selbständigkeit nicht beitragsrelevant in der GKV/PV und tangieren die Gleitzonen-Regelung nicht.
- Steuern haben NICHTS mit der Gleitzone zu tun.
Mit einem Midijob wärest Du dann gesetzlich krankenversichert, arbeitslosenversichert, pflegeversichert, rentenversichert.
Deine freiberufliche Tätigkeit wird, wenn sie um Umfang und Einkommen unter dem Midijob liegt nicht bei der Krankenversicherung dazu gezählt, bei der Arbeitslosenversicherung... soundso nicht.
Am Ende des Jahres würdest Du dann eine Einkommenssteuererklärung machen. Ob überhaupt Einkommensteuer anfallen würde, richtet sich nach Deinen sonstigen Verhältnissen, z.B. verheiratet oder nicht. Werbungskosten etc. Einen Haushaltsfreibetrag hast Du auch noch. Wenn Du darunter bleibst, würden trotzdem keine Steuern anfallen. Falls Du verheiratet sein solltest- da kenne ich mich mit den Steuern nicht so aus. Solltest Du Alleinstehend sein, werden in der Konstellation , wenn überhaupt, kaum Steuern anfallen
Stimmt, danke für die Korrektur!, bin da mit den Begriffen durcheinander gekommen.
'Kaum steuern' ist so eine Aussage. Was kann ich denn insgesamt verdienen, ohne steuern zu zahlen, inkl freineruftergehalt und midijob?
Bist Du alleinstehend? Hast Du Kinder? Bist Du verheiratet? Wie warst Du eigentlich bisher krankenversichert? Behinderung?........ Welche Steuerklasse, das müßte man erst mal wissen, um eine ungefähre Rechnung aufmachen zu können. Auch sonst gibt es u.U. einiges, was man von der Steuer absetzen kann
Aber wie gesagt: Bei Verheiraten habe ICH keine Ahnung. Midijob, freiberuflich, und ledig - da kann ich etwas mehr sagen. Meine Tochter ist in der Situation. Bisher hat sie noch keine Einkommenssteuer zahlen müssen .
Ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000,- € definiert das Existenzminimum und bleibt steuerfrei.
Ich finde es aber besser ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000,- € zu haben und davon 42% zzgl Soli wegzudrücken.
Denn 58% (abzgl. Soli) von 200.000,- € > 100% von 9.000,- €.
Die Gleitzone ist ausschließlich für die Sozialversicherung relevant...
Ich nehme an, du meinst den Grundfreibetrag.
Als Haushaltsfreibetrag wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bezeichnet.