Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

3 Antworten

Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert.

Kommt drauf an.

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde
  1. Wenn der Minijob pauschal läuft, ist er steuerlich für dich nicht relevant
  2. Ein Midijob kann nicht pauschal besteuert werden.
  3. Wenn der Midijob hauptberuflich ist, sind deine Nebeneinkünfte aus Selbständigkeit nicht beitragsrelevant in der GKV/PV und tangieren die Gleitzonen-Regelung nicht.
  4. Steuern haben NICHTS mit der Gleitzone zu tun.

Mit einem Midijob wärest Du dann gesetzlich krankenversichert, arbeitslosenversichert, pflegeversichert, rentenversichert.

Deine freiberufliche Tätigkeit wird, wenn sie um Umfang und Einkommen unter dem Midijob liegt nicht bei der Krankenversicherung dazu gezählt, bei der Arbeitslosenversicherung... soundso nicht.

Am Ende des Jahres würdest Du dann eine Einkommenssteuererklärung machen. Ob überhaupt Einkommensteuer anfallen würde, richtet sich nach Deinen sonstigen Verhältnissen, z.B. verheiratet oder nicht. Werbungskosten etc. Einen Haushaltsfreibetrag hast Du auch noch. Wenn Du darunter bleibst, würden trotzdem keine Steuern anfallen. Falls Du verheiratet sein solltest- da kenne ich mich mit den Steuern nicht so aus. Solltest Du Alleinstehend sein, werden in der Konstellation , wenn überhaupt, kaum Steuern anfallen

PatrickLassan  04.06.2018, 10:18
Einen Haushaltsfreibetrag hast Du auch noch.

Ich nehme an, du meinst den Grundfreibetrag.

Als Haushaltsfreibetrag wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bezeichnet.

Silo123  04.06.2018, 12:22
@PatrickLassan

Stimmt, danke für die Korrektur!, bin da mit den Begriffen durcheinander gekommen.

Anchiii 
Beitragsersteller
 04.06.2018, 15:00

'Kaum steuern' ist so eine Aussage. Was kann ich denn insgesamt verdienen, ohne steuern zu zahlen, inkl freineruftergehalt und midijob?

Silo123  04.06.2018, 15:28
@Anchiii

Bist Du alleinstehend? Hast Du Kinder? Bist Du verheiratet? Wie warst Du eigentlich bisher krankenversichert? Behinderung?........ Welche Steuerklasse, das müßte man erst mal wissen, um eine ungefähre Rechnung aufmachen zu können. Auch sonst gibt es u.U. einiges, was man von der Steuer absetzen kann

Aber wie gesagt: Bei Verheiraten habe ICH keine Ahnung. Midijob, freiberuflich, und ledig - da kann ich etwas mehr sagen. Meine Tochter ist in der Situation. Bisher hat sie noch keine Einkommenssteuer zahlen müssen .

kevin1905  04.06.2018, 19:12
@Anchiii

Ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000,- € definiert das Existenzminimum und bleibt steuerfrei.

Ich finde es aber besser ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000,- € zu haben und davon 42% zzgl Soli wegzudrücken.

Denn 58% (abzgl. Soli) von 200.000,- € > 100% von 9.000,- €.

Die Gleitzone ist ausschließlich für die Sozialversicherung relevant...