Erfährt mein Hauptarbeitgeber von einem zusätzlichen Minijob?
Hallo,
ich bin Vollzeit als Arbeitnehmer beschäftigt. Ein Nebenjob ist laut Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen. Möchte nun einen "Minijob" annehmen. Kann mein Hauptarbeitgeber davon erfahren? Gibt es einen Datenabgleich der es meinem Arbeitgeber ermöglicht einzusehen was in meinem geplanten Minijob passiert ?
Danke für Eure Antwort
11 Antworten
Abgeglichen wird es nicht, aber eigentlich darfst du wahrscheinlich ohne Genehmigung deines Arbeitgebers keinen Zweitjob ausführen, nichtmal ehrenamtlich, lies dazu mal die Besttimmungen deines Arbeitsvertrages..Wenn du normalerweise pünktlich und zuverlässig deine Arbeit erledigst hat der wahrscheinlich nichts dagegen...
Du musst das dienem Arbeitgeben sowiso mitteilen .. und er kannd dir das auch verbieten wenn er der meinung ist das deine leistung sonst nachlässt dazu kommt noch das wenn du das machen solltest und er würde das mitbekommen du ganz schöne probleme bekommen könntest
ja wenn es von vornerein erlaubt ist dann ist es natürlich egal ob er es mitbekommt das stimmt
Du hast in jedem Fall den Minijob Deinem Hauptarbeitgeber zu melden. Du schreibst, ein Nebenjob ist laut Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen, aber wohl auch nicht explizit erlaubt. Ohne Erlaubnis kann es, bei Bekanntwerden, zur Abmahnung, schlimmstenfalls zur Kündigung kommen.
Erfahren ? Kann er - wie auch immer. Muss aber nicht !!! Datenabgleich ? Hoppla, sind wir schon im Überwachungsstaat ? Nein, nicht zulässig.
Aufpassen: Nicht bei einem Konkurrenten minijobben !!!! Kann zur Kündigung führen !
Dem Grundsatz nach sind Sie also nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag allerdings vorgeschrieben ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren müssen, sollten Sie dieser Informationspflicht auch tunlichst nachkommen. Quelle: http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html
stimmt nicht, wenn der Arbeitsvertrag Nebenjobs zulässt ist keine Mitteilung notwendig - es sei denn, es gibt im Arbeitsvertrag noch extra eine Mitteilungspflicht