eingetragene Wohnrecht im Haus - neuer Kredit unmöglich?
Hallo
folgende Situation -
meine Oma 90 besitzt eingetragenes Wohnrecht im Haus. Sie ist stark Dement ( sie erkennt uns nicht mehr) und im Pflegeheim. Mein Vater wohnt im Haus und würde mir dieses überschreiben. Wir planen 2 Wohneinheiten daraus zu machen. Dazu benötigen wir logischerweise einen Kredit. Mein Vater hat die Vorsorgevollmacht für Oma usw. Er kann aber das Wohnrecht der Oma nicht löschen, da die Vollmacht nicht notariell beglaubigt ist. (So habe ich ihn jedenfalls verstanden)
Nun hatte ich ein Gespräch mit der Bank - und sie sagt nur mit rangrücktritt der Oma ist ein Kredit möglich - selbst kann sie das nicht mehr entscheiden und vermutlich mein Vater auch nicht …
haben wir so gar keine Chance auf einen Kredit? Schätzungsweise 250k
mein Vater würde natürlich ebenfalls ein Wohnrecht bekommen
hat jemand Erfahrung ob und wie das evtl doch geht?
4 Antworten
Die Oma ist 90 Jahre - damit ist sie bereits älter wie das Wohnrecht nach Wert geschätzt wird. Es stellt daher meines Erachtens für die Oma keinen Vermögenswert mehr da.
Ich nehme an dein Vater ist Eigentümer- sonst würde der Plan ja überhaupt nicht aufgehen.
Mit der Vollmacht der Oma würde ich den Vater zunächst mal zum Betreuungsgericht schicken- damit er auch dort als Betreuer der Oma bestellt wird- dann ist er dem Gericht allerdings auch Rechenschaft über Einnahme und Ausgaben der Oma bis zu deren Tod schuldig. Diese Bestellung berechtigt ihn allerdings immer noch nicht zu Verträgen mit Grundstücken.
Mit der Bestallung durchs Gericht könnte aber ein notarieller Vertrag beurkundet werden, der dann vom Gericht genehmigt werden muss (der Erklärungsteil der Oma) - dauert dann gewöhnlich länger bis alles durch ist, ist aber meines Erachtens günstiger wie hierfür einen gerichtlich bestellten (Berufs)Betreuer einzuschalten.
Plan B - zuerst mit allen Unterlagen mal zum Notar und dessen Meinung einholen- bei dem Notar, welcher auch die Beurkundung durchführen wird.
Inwieweit deine Idee mit dem Umbau sinnvoll ist? Anderes Thema.
Der Rangrücktritt der Oma macht natürlich nur Sinn - wenn der Ausübungsbereich des Rechts auch nach Umbau noch vorhanden ist.
Unten beschreibst du die Zimmer welche von Oma genutzt wurden- diese müssten auch nach Umbau theoretisch noch für Oma nutzbar sein- wenn das Recht im Grundbuch bleibt. Auch wenn Oma vermutlich nicht mehr ins Haus zurück kommt.
Es wäre zu überlegen, ob man hier nicht die Löschung bewilligt- unter der Voraussetzung, dass Oma keine Sozialleistungen bezieht.
Wenn du umbaust- dann so, dass auch an Dritte vermietet werden kann.
ja genau, es gibt 2 definierte Räume für sie und nutzungsrecht für kü/bad
die Oma bekommt pflegegeld wegen der Pflegestufe und ihre Rente deckt den Rest für das Heim
Hast du Erfahrung, wie lange so etwas normalerweise dauern kann ?
Zustimmung Gericht? Kommt drauf an, bei uns waren es ca. 4 Monate, bei den Nachbarn war es fast ein Jahr - wobei mir hier nicht alle Details bekannt sind.
ok, ich wollte nur mal ein gefühl für die dauer bekommen …
vlt ist es ja auch förderlich das sie in der Vergangenheit schon einmal einem Rangrücktritt zugestimmt hat🤷♀️
es wäre halt einfach schade wenn dies dazu führt, das sich keiner dem Haus annehmen kann … alle anderen wohnen zu weit weg
Wer hat die Betreuung? Solange Omi lebt, kann das Wohnrecht nicht gelöscht werden, ihr könnt die Wohnung nicht so einfach umbauen und bewohnen. Die Wohnung kann vermietet werden um etwaige Ansprüche bedienen zu können.
mein Vater hat die Vollmacht ist aber kein gerichtl. bestellter Betreuer. Das ist keine Wohnung- im Prinzip ein großes EFH mit räumen welche Oma zugeordnet sind gemeinsamer Küche gemeinsames Bad
Solange Omi lebt, kann das Wohnrecht nicht gelöscht werden,
Das ist in der Pauschalität falsch.
Die Wohnung kann vermietet werden um etwaige Ansprüche bedienen zu können.
Wer soll die Wohnung für welche Ansprüche vermieten?
Dein Vater müsste bei Gericht beantragen, einen Betreuer für deine Oma einzusetzen. Dieser kann dann das Wohnrecht löschen lassen, wenn dies im Sinne deiner Oma ist, was ich aber derzeit nicht erkennen kann.
wenn dies im Sinne deiner Oma ist, was ich aber derzeit nicht erkennen kann.
So ist es - ob die Oma dement ist oder dauerhaft in einem Altenheim lebt, ist völlig unerheblich - es geht hier ausschließlich um das Wohl der Abkömmlinge; da müssen sie halt warten bis sie stirbt....
Wenn das im Sinne der Oma wäre, hätte sie solch einen Fall festgelegt, wo sie noch geschäftsfähig war - zudem müsste der Eigentümer, wenn ein Gericht entscheiden sollte, daß der Nutzwert des Wohnrechts nicht mehr gegeben wäre, eine Abfindung an die Oma zahlen - wenn eine Vermietung geplant wäre und die Oma bisher sich an den Kosten beteiligt hätte, dann läge ggf. ein Grund vor - nämlich durch nicht mehr fließenden Beteiligung der Oma selbst die Kosten für das Haus zu senken.
Warum der Vater? Den Sinn der Oma wird man nicht mehr ermitteln können.
Das kann auch jeder andere tun. Allerdings will der Vater ja etwas erreichen. Natürlich kann man ermitteln, was im Sinne der Oma sein dürfte und was nicht.
Natürlich kann man ermitteln, was im Sinne der Oma sein dürfte und was nicht.
Bei einer Frau, die nicht einmal ihre Kinder erkennt?
Geld oder Ansprüche zu verschenken, dürfte auf jeden Fall nicht in ihrem Sinne sein.
Dann kommst du mit deiner schlauen Antwort auch nicht weiter.
Naja, zumindest ist meine Antwort korrekt. An der Sachlage kann ich nun auch nichts ändern.
Hätte man dann auch deutlich kürzer schreiben können.
Nö.
OK, dir den letzten Post:
Deine Oma müsste entmündigt werden und der Vormund kann dann die Löschung des Wohnrechts bewilligen. Danach geht es weiter.
Es gibt in Deutschland heutzutage weder eine Entmündigung für Erwachsene noch einen Vormund.
Mag sein, dann gibt es etwas anderes, was dem entspricht. Sicher weisst du die richtige Vorschrift.
Naja, etwas, was dem entspricht, gibt es nicht wirklich. Es gibt etwas ähnliches.
.......
ja Vater ist Eigentümer, der Umbau ist möglich da noch ausbaureserve vorhanden. Deinen Letzten satz verstehe ich nicht?