Eltern haben mir das Haus verschrieben, wie ist das mit den Nebenkosten?

6 Antworten

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Wenn der Notar geschrieben hat : Die übertragenden Wohnberechtigten zahlen anteilig die Betriebskosten ihrer Wohnung dann ist das eindeutig > Alle Betriebskosten nach BtrKvo § 2.

Steht da aber nur : Die verbrauchsabhängigen BK , dann gilt das nur für Wasser/Heizung/Abfallentsorgung.

Wie lautet die Formulierung?

hoexihom 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 08:04

Genau wie Teil 1 der Antwort und das hat mein Vater jetzt auch eingesehen.

Gerhart  08.05.2019, 12:02
@hoexihom

Dann solltest du die wirklich anfallenden Betriebskosten auflisten dund eine Jahresübersicht dieser Kosten erstellen. Eventuell können deine Eltern auch selbst noch Arbeiten übernehmen, sodass die Gesamtkosten gemindert werden.

Beachte bitte, dass vermutlich keine Betriebskostenvorauszahlung im Übertragungsvertrag vereinbart wurde. Du solltest deshalb eine separate Vereinbarung dazu mit deinen Eltern abschließen.

aus Fairness zu den anderen Mietern sollteste dir die NK auch von den Eltern zahlen sprich überweisen lassen.

... die du ihnen dann bar wieder zurück gibst.

So sehen die anderen Mieter dass die NK korrekt durch Anzahl Wohnungen aufgeteilt werden

newcomer  02.05.2019, 20:37

nehmen wir mal an das machste nicht. Dann haben deine Eltern einen Geldvorteil den sie als Einnahmen beim Finanzamt versteuern müssen

bwhoch2  02.05.2019, 21:26
@newcomer

Nein, das erfährt doch niemand! Kein Finanzamt fragt bei einer Hausüberscheibung nach, wie das nun mit den Nebenkosten geregelt wurde.

Verzichten kannst du schon. Nur dann trägst DU deren Nebenkosten. Du musst ja an die Versicherung zahlen etc.

Und es stellt sich die Frage, warum du das tun solltest, obwohl sich deine Eltern vertraglich verpflichtet haben, die Nebenkosten zu zahlen? Warum hat dein Vater damit Schwierigkeiten, bitte erklär es mir genauer?

hoexihom 
Beitragsersteller
 02.05.2019, 20:51

Er ist der Meinung, da er das ganze Leben für das Haus alles selber gezahlt hat, er jetzt nur noch Heizung und Wasser bezahlen muss. Ist aber laut Betriebskostenverordnung eigentlich nicht möglich.

Renick  02.05.2019, 21:25
@hoexihom

Aber wenn er es nicht zahlt, dann zahlst du die Kosten. Findet er es nicht auch irgend wie unfair, dass du die Kosten für ihn trägst?

bwhoch2  02.05.2019, 21:29
@Renick

Wenn man ein Haus von den Eltern überschreiben bekommt, aus dem man auch noch erheblich Nutzen ziehen kann, dann ist es doch in Ordnung und dann sollte man wirklich gar nicht mehr drüber reden, wenn die Eltern immerhin noch die beiden dicken Posten Heizung und Wasser bezahlen. Lass einfach gut sein.

Renick  02.05.2019, 21:32
@bwhoch2

Ich verstehe was du meinst. Aber dann hätten das die Eltern schon beim Vertrag sagen können und eintragen können. Das wäre offen und ehrlich gewesen, mit offenen Karten gespielt. Das ist es was ich nicht so korrekt finde.

bwhoch2  02.05.2019, 21:42
@Renick

Da hat vermutlich der Notar nicht genau genug darüber aufgeklärt, was mit der Tragung der Nebenkosten genau gemeint war. Nun gibt es das, was die Eltern gemeint haben und das, was FS meint. Den weitaus größten Vorteil aus der Übertragung hat FS und da nehmen sich die verbleibenden Kosten über die restlichen Lebensjahre recht bescheiden aus.

Ca.-Rechnung: NK pro Monat 150 €. Davon Heizung ca. 70 € und Wasser 10 €. Bleiben 70 € bei FS hängen. Die Eltern sparen dadurch monatlich einen ordentlichen Betrag, den sie aber voraussichtlich nicht auf den Putz hauen, denn das sind sie nicht gewohnt, sondern auf die Kante legen. Wenn man immer schön brav ist, lassen sie davon mal wieder was springen oder hinterlassen ein gut gefülltes Konto an ihrem Lebensende. Übrigens: Auch nach 20 Jahren entsteht nur ein Betrag, der sich minimal gegen den Wert eines Dreifamilienhauses ausnimmt.

Du erstellst auch für deine Eltern eine Nebenkostenabrechnung, welche die Eltern zahlen. Du kannst deinen Eltern das Geld ja wieder in bar erstatten, wenn du das möchtest.

Dann ist für jede Mietpartei eine faire Abwicklung gegeben.

Wenn du die Nebenkosten offiziell für deine Eltern übernimmst, wird das vom Finanzamt beanstandet, so du diese Kosten steuerlich geltend machen willst. Es sei denn, deine Eltern wären mittellos.

Wie schon Necomer geschrieben hat, eine Abrechnung musst du auf jeden Fall für alle 3 Wohnungen erstellen, damit du deinen Mietern eine ordentliche Abrechnung erstellen kannst. Ob du dann von deinen Eltern das Geld kassierst oder nicht musst du selber wissen, denn wenn du keine Nebenkosten kassierst, kannst du auch nicht alles voll in deiner Steuererklärung angeben.

bwhoch2  02.05.2019, 21:35
denn wenn du keine Nebenkosten kassierst, kannst du auch nicht alles voll in deiner Steuererklärung angeben.

Man gibt alle Einnahmen an und alle Ausgaben, also das, was tatsächlich an Geld geflossen ist. Bei einem Haus mit drei Wohnungen, das einem von den Eltern überschrieben wurde, kommt das Finanzamt nicht damit daher, dass nur die Kosten der vermieteten Wohnungen angesetzt werden können.

Schließlich ist man als Eigentümer verantwortlich für den Erhalt des gesamten Gebäudes und nicht nur für die vermieteten Wohnungen.