Lebenslanges Wohnrecht aberkannt!(Beschreibung lesen)
SEHR KOMPLIZIERT !!! Hallo.Meine Oma wohnt im Haus mit meinem Vater(er oben-sie unten).Meine Oma hat damals das Haus gekauft und anfänglich war es in ihrem Besitz und dann hat sie es meinem Vater überschrieben und sich ein lebenslanges Wohnrecht gesichert(was auch im Grundbuch vermerkt wurde).Mein Vater hatte vor 3 Jahren einen schweren Schlaganfall und ist seitdem ein Pflegefall.Seine Frau(die seit 12 Jahren von ihm räumlich getrennt war ABER nicht geschieden)kümmert sich nun um seine Pflege zu Hause in seiner Wohnung(ist eine Polin die dafür Polinnen anstellt um Vater zu pflegen-seine Frau wohnt NICHT dort aber die Pflegerinnen wohnen da-im 3 monatigen Rhytmus).Nun hat mir seine Frau(seine 2 te Ehefrau)gesagt das Oma nun kein Wohnrecht mehr hat,sie(Vaters Frau)hat es so gemacht das Oma´s Wohnrecht NICHT mehr wirksam ist.Die ´´Kuh´´will das Haus verkaufen,das Geld in ein neues Haus reinstecken(mit noch etwas ersparten von Vaters Geld),kassiert von Oma jeden Monat 1000 Euro(von Oma´s Rente)für Oma´sWohnung oben und Mittagessen und Kaffee und Kuchen Mittags!!!! Ich habe die Kontovollmachten von Oma und es bleibt mir nichts anderes übrig dies zu bezahlen damit Oma mitversorgt wird.Da ich selber nicht genug Zeit habe mich darum zu kümmern(eigene Wohnung und Arbeit und Single):WIE KANN ES SEIN DAS VATERS FRAU ES GESCHAFFT HAT OMAS WOHNRECHT RÜCKGÄNGIG ZU MACHEN???
9 Antworten
In diesem Fall greift das Wohneigentumsgesetz, II. Teil. Dauerwohnrecht und III. Teil. Verfahrensvorschriften, zu finden als Anhang vom BGB
Das lebenslange Wohnrecht Deiner Oma ist im Grundbuch eingetragen und kann durch die Frau Deines Vaters nicht gelöscht werden, auch nicht, wenn sie zwischenzeitlich neuer Besitzer geworden sein sollte.
Sie kann auch kein Haus verkaufen, dass ihr nicht gehört.
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist Omas Wohnrecht auch als mietfrei verbrieft oder es bestand diese Abrede zwischen Mutter und Sohn. Dann muss für den Fall des Hausverkaufs für Oma ein ebenbürtiger Wohnraum bereitgestellt werden und auch die Kosten müssen dafür übernommen werden (einschließlich Umzugskosten).
Wegen der 1000€ würde ich die Frau mal zur Rede stellen (Geld für die Wohnung?) und mit der AWO oder einer anderen ambulanten Pflege die Versorgung der Oma regeln.
Wenn nicht anders zu regeln, drohe ihr mit Anzeige wegen Bereicherung und nimm Dir vorsorglich einen Anwalt. Aber Vorsicht- es sind zwei verschiedene Sachverhalte: einmal das Wohnrecht, zum zweiten das Geld.
Ich drücke Dir die Daumen!!!
Hallo,ich bin es noch mal.Der Verfasser dieser Frage!!! Also,ich war gerade mal im Haus meines Vaters und habe Vater und Oma besucht.Da war auch die Frau meines Vaters.Habe ihr gesagt das ich NICHT einverstanden bin 1000 Euro von Oma´s Rente monatlich abzugeben und die Frau meines Vaters meinte rotzfrech dann könnte ich die Oma mitnehmen!!!Weil sie ganz genau weiß das ich keine Zeit für die Oma habe(ich arbeite in Schicht-bin Single und habe nur 1 Zimmer Appartment!).Meine Oma würde gerne ins Seniorenheim aber in unserer Stadt ist momentan nichts frei,habe ich schon gesucht.Ich hasse diese PolackenTussi(Vaters Frau).Die macht was sie will,zahle ich nichts von Oma´s Geld habe ich Angst das Oma NICHT versorgt wird.Sie bekommt ´´nur´´Mittagessen und Kaffe+Kuchen täglich,Abendbrot und Frühstück macht sie sich selber(ich kaufe ihr immer alles-von ihrem Geld).Wenn ich zum Anwalt oder zum Notar gehe um nachzufragen kostet das sicherlich viel Geld.Wie könnte ich mich kostengünstig beraten lassen?
Wenn Das Wohnrecht im Grundbuch bzw. notariell festgelegt wurde, kann die Frau deines Vaters dieses Wohnrecht nicht einfach aufheben. Entweder muss Deine Oma mit zum Notar und auf das WR wieder verzichten, oder aber die Frau Deines Vaters verkauft das Haus mit Deiner Oma. Klingt blöd, kanns aber schlecht ausdrücken. Die neuen Eigentümer müssen Deine Oma quasi mit ihrem Wohnrecht übernehmen. Es gibt nur diese 2 Möglichkeiten. Setz Dich doch mal mit einem Anwalt in Verbindung oder Eurem Notar und lass Dich nochmal genauer beraten. Aber keine Angst, sie kann Deine Oma nicht einfach auf die Straße setzen. Viel Glück.
2 Dinge musst du unterscheiden: niemand kann ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht ändern, es sei denn die Berechtigte (also die Oma) hätte darauf verzichtet, das müsste aber wiederum notariell gemacht werden und dann aus dem Grundbuch gestrichen werden. Wenn deine Oma das nicht getan hat (ich hoffe es für sie) kann sie niemand aus dem Haus setzen. Das andere sind die 1000 € die deiner Oma "abgeknöpft" werden? Für die Wohnung und 2 Mahlzeiten? Für die Wohnung schon mal gar nichts, es sei denn, deine Oma muss die Nebenkosten wie Heizung,Wasser etc. bezahlen und für das bisschen Essen? Überprüfe mal, bevor du weiter zahlst, wie die Nebenkosten abgerechnet werden und wenn deine Oma nicht mehr selbst kochen will/kann ist Essen auf Rädern eine günstige Alternative. 3. würde ich dir empfehlen alles zu überprüfen und ggf. einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
schalte ganz flink den anwalt ein, such dir alles zusammen, alle papiere etc..