Hallo zusammen, ich habe ein Notariell beglaubigtes unentgeltliches Nutzungsrecht für die Garage im Haus meines Bruders. Aber er verweigert es mir. Was nun?
5 Antworten
Einen Notariell beglaubigten Anwalt aufsuchen :D
hallo erst einmal zu dem wort beglaubigtes
beglaubigt heist nur dass es ein original gibt welches dem beglaubigten schriftstück gleich ist.
um den inhalt als richtig zu bestätigen reicht beglaubigt nicht, dazu muss es beurkundet sein. ist dies der fall so kann der anspruch erstens rechtlich durchgesetzt werden. das amtsgericht kann direkt eine verfügung erlassen
mehr kann ich nicht sagen da ich keine kenntnis hinsichtich der vertragslaufzeit, art und umfang der nutzung etc habe.
du kannst du darfst und im notfall gibt die polizei rückendeckung, alles perfekt
noch eine kleinigkeit die ich im eifer des gefechtes überlesen habe, du schreibst die garage ist im haus deines bruders, also bestandteil der immobilie. wenn dem so ist dann ist dein nutzungsrecht im katasteramt einzutragen. das muss dann sogar eingetragen werden.
Oh man, das gibt Stimmung in der Bude. Kann ich direkt zum Gericht? oder nur über einen Anwalt. Zwecks Verfügung.
das geht direkt und wenn die versuchen dich zu einem anwalt zu schicken dann besteh einfach darauf dass du die verfügung mitnehmen willst.
Danke für die Info's
Hmm, kommt drauf an, ob du den Familienärger verknusen kannst. Denn das kannst doch im Grunde nur dadurch lösen, dass du schwere Geschütze auffährst.
Oder du bist halbwegs kompromissbereit und er möge dir das Nutzungsrecht abkaufen. Dann musst halt noch emsig drum schachern. ;)
Anwalt nehmen und ggf. einklagen!
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Vielen dank für die erste kompetente Aussage. Ist alles komplett mit Urkundenrolle etc. Kann ich die erstmal in Besitz nehmen? Gruß ;-))