Ein Entleiher ist verstorben, endet damit automatisch die kostenlose Verleihe, die mündlich abgeschlossen wurde.....?
oder hat der Erbe das Recht über die Verleihe (Wohnung in einem kleinem Gebäude) weiter zu verfügen und an dritte weiter zu entleihen - schriftlich oder mündliche Verleihe und entgeltlos? Es handelt sich im konkreten Falle um ein Grundstück des Verstorbenen, der gleichzeitig Entleiher einer kleinen Wohnung in dem kleinen Gebäude auf dem Nachbargrundstück war. Das Grundstück wurde durch die Erben verkauft, die kleine Wohnung in dem kleinen Gebäude auf dem Nachbargrundstück an den neuen Eigentümer weiter verliehen (??), auch unentgeltlich sowie ohne schriftliche Vereinbahrung. Bestehen für den Eigentümer nun Kündigungsfristen? Kann er ohne Probleme kündigen?
4 Antworten
Bei einem Leihvertrag ist die geliehene Sache nach Aufforderung unverzüglich an den Verleiher zurückzugeben, und zwar unter der Voraussetzung daß im Leihvertrag keine Kündigungsfrist oder zeitliche Begrenzung der Leihzeit vereinbart wurde. Bei einem Leihvertrag gibt es im Gegensatz zu einem Mietvertrag keinen Mieterschutz.
Wenn diese kostenlose Überlassung nicht grundrechtlich (notariell) vereinbart ist, kann sie fristgerecht gekündigt werden. Die Fristen kannst du dem Mietrecht entnehmen.
Man erbt auch Rechte. Dieses Recht müsste aber gesichert sein.
Leihen sagt doch schon das Wort, Kündigen und fertig. Eine Kündigungsfrist muss wohl auch hier gesetzt sein!
kannst du einfach kündigen
erben treten zwar in so verträge ein, aber leihe kannst du doch einfach so kündigen
und wenn er es grundbuchlich hatte, erlischt es eh komplett mit seinem tod, das wird nicht vererbt
Achtung, ich mußte den Text etwas korrigieren, die kleine Wohnung ist in dem kleinen Gebäude.
Im Grundbuch des Eigentümers steht nichts, in der Grundakte ebenso nichts.
Es handelt sich doch um eine Leihe, wäre da nicht nach §604 / §605 zu verfahren?
Inwiefern ist überhaupt ein Erbe berechtigt über fremdes Eigentum zu entscheiden, welches lediglich entgeltlos und whrscheinlich mündlich verliehen wurde?