Treppenhauslicht defekt. Wer muss dafür aufkommen?
Hey Leute, Ich wohne mit einem Freund in einer von 6 Wohnungen eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung gehört seinen Eltern, die Anderen Wohnungen gehören zwei anderen Familien. Nun ist seit geraumer Zeit das Licht im Treppenhaus defekt, nur vor unserer Wohnungstür funktioniert es noch. (Sein Vater hat es repariert).
Normalerweise sollte ja der Hausbesitzer, bzw. Hausmeister das Licht reparieren, doch das ist bei uns schwierig. Und zwar ist der Hausbesitzer verstorben und der Erbe hat das Erbe ausgeschlagen.
Wem gehört denn nun die Wohnung, bzw wer ist dafür verantwortlich. Ist es die Familie, die die meisten Wohnungen besitzt (welche für das defekte Licht im übrigen die Verantwortung trägt), oder sind alle Wohnungseigentümer auch Hauseigentümer?
Gerade jetzt im Winter ist ein dunkles Treppenhaus sehr gefährlich.
Ich habe leider keine näheren Informationen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Da stimmt schon mal was nicht. Du schreibst, daß die Wohnung den Eltern Deines Freundes gehört, andererseits fragst Du nach einem Hausbesitzer.
Wenn die Wohnung Deinen "Schwiegereltern" gehört, dann handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft. Einen Hausbesitzer/Eigentümer gibt es somit nicht.
Demzufolge wäre die Hausverwaltung / die Eigentümergemeinschaft / der Hausmeister in der Pflicht, die Verkehrswege zu sichern.
Wie wäre es denn, einfach ein paar Glühbirnen zu kaufen und diese auszutauschen?
Ich bin selbst Mieter - so was fällt bei mir um Gefälligkeit "im Sinne einer guten Hausgemeinschaft". Die 2,50 EUR kann man ja sicher auch verkraften; zumal, wenn Du es für so gefährlich hältst.
Der Hauseigentümer
(nicht Besitzer) ist verstorben, das Erbe wurde ausgeschlagen, das Erbschaftsgericht muss neue Erben suchen, was etwa 18 Monate dauern kann. Amtsgericht fragen.
Gehört, gehören > bezeichnet nicht exakt die Eigentumsverhältnisse, hier können auch Besitzverhältnisse dargestellt sein, denn Mieter sind Besitzer der gemieteten Wohnung.
Bitte erkläre hier die Eigentumsverhältnisse, denn Mischformen zwischen Miethaus und Eigentümergemeinschaft - Haus gibt es nicht.
da es sich mit um Eigentumswohnungen handelt, ist die Hausverwaltung zuständig.
Der Erbe hat ausgeschlagen, sicher dass es nicht noch andere gibt?
damit wäre der Staat der neue Eigentümer
Da kann ich nur eins sagen,bringt das Licht auf eigene Kosten, in Ordnung. Denn bis die Eigentümer Angelegenheit geklärt ist kann es richtig dauern. Ihr könnt dann das Geld dem neuen Eigentümer in Rechnung stellen. Aber wie gesagt Geduld ist angesagt.
Das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftseigentum, Kosten, die im Gemeinschaftseigentum durch z.B. Reparaturen entstehen trägt die Eigentümergemeinschaft (dafür gibt es meist Rücklagen) In diesem Fall würde ich mich also an die Hausverwaltung wenden, so es eine gibt. Ansonsten an die verbliebenen bekannten Eigentümer.
Was genau ist denn defekt? Wenn es sich nur um ein paar kaputte Glühbirnen handelt würde ich die Dinger einfach austauschen und wäre fertig damit. Aber ich vermute, es ist wohl ein bisschen komplizierter?