Was erbe ich?
Moin liebe Community,
Ich hab mal eine Frage in Bezug auf Erbe und Eigentum.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben, die neue Frau meines Vaters (gebürtig aus Thailand), wohnt seit dem Tod meines Vaters noch in dem Reihenhaus. Über den Notar wurde veranlasst, dass einer meiner Brüder das Haus als Eigentümer überschrieben bekommt, sie war beim Notar dabei und erklärte sich schriftlich einverstanden eine monatliche Miete zu zahlen. Das alles wurde auch schriftlich festgehalten. Nun sagt sie über einen Anwalt sie dürfe das Haus behalten, wäre Eigentümerin und wir als Söhne hätten kein Recht auf das Erbe. Kann man das so stehen lassen?
Wann und warum wurde das Haus überschrieben? Das klingt höchst ungewöhnlich und daher verdächtig.
Das Haus wurde vor dem Tod meines Vaters an einen meiner Brüder überschrieben, weil man wusste dass es aufgrund einer Erkrankung meines Vaters nicht mehr lange geht
8 Antworten
Was sagt denn dein Anwalt dazu? Grundsätzlich kann kein Kind vom Erbe ausgeschlossen werden, es steht ihm immer ein Pflichtteilsanspruch zu. Wenn das Haus vor dem Tod deines Vaters an deinen Bruder überschrieben wurde, dann ist das die Entscheidung deines Vaters gewesen. War er Alleinbesitzer brauchte er auch nicht die Unterschrift seiner Ehefrau.
Damit ist das Haus für deine Stiefmutter weg. Entweder sie zahlt eine angemessene Miete oder zieht eben aus. Dein Bruder sollte ihr einen Mietvertrag präsentieren, akzeptiert sie ihn nicht, dann sollte er ihr eine ordentliche Kündigung schreiben.
Aber das ist unabhängig vom Erbe.
Gibt es ein Testament? Wenn ja, ist dies notariell hinterlegt? Wenn nicht verschwinden solche Schriftstücke gerne mal. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge über das Vermögen, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde.
Wie konnte sie dann vom Erbe ausgeschlossen werden?
Die wurde nicht vom Erbe auschlossen, davon war nie die Rede
Dann hat sie auf ihr Erbe verzichtet. Das ist ja noch ungewöhnlicher.
Sie hat auch nicht auf ihr Erbe verzichtet
Wenn es so ist gilt die gesetzliche Erbfolge. Und das mit deinem Bruder wäre noch zu klären.
Ab zum Anwalt.
Das ist die sicherere Variante.
Ich hatte auch tausend gute Tipps. Richtig hilfreich aber war dann anwaltliche Beratung.
Sie hat auch nicht auf ihr Erbe verzichtet
Was, bitte, hat sie dann beim Notar unterschrieben? Was steht denn in dem Testament? Als Ehefrau erbt sie auf jeden Fall.
In dem Testament ist angegeben dass wir Kinder das Haus und unser Pflichtanteil erben.... Sie wird in dem Testament nicht erwähnt
Ok, da hat wohl jemand nicht aufgepasst. Der Ehefrau steht der Pflichtteil zu. Je nach dem, was sie erhalten hat, wird das dann angerechnet.
Jetzt käme es darauf an, wie die Überschreibung des Hauses erfolgt ist. Als Kauf wäre natürlich ideal, dann muss aber der Geldfluss nachgewiesen werden. Als Schenkung erhält sie anteilig den Wert.
Und wenn wir jetzt noch wissen, was sie unterschrieben hat, dann kommen wir der Sache näher.
Also von Erbe könnt ihr nicht ausgeschlossen werden, sie allerdings auch nicht.
Die Geschichte mit dem Reihenhaus ist für mich nicht nachvollziehbar. Wer hat die Vereinbarung geschlossen? Wann wurde sie geschlossen? Hat es einen Eintrag im Grundbuch gegeben?
Das liegt alles schriftlich beim Notar. Sowohl sie als auch wir haben unterschrieben. Sie hat sich dazu bereit erklärt und nun sagt ihr Anwalt dass angeblich ein anderes Testament existiert dass wir als Kinder leer ausgehen und sie alles bekommt.... Nur haben wir das angebliche neue Testament nie gesehen, es soll nur mündlich existieren
Das ist Unsinn.
- Sind mündliche Testamente ungültig
- Können gesetzliche Erben, dazu gehören Kinder, nicht leer ausgehen. Sie haben einen gesetzlichen Erbanspruch. Dasselbe gilt aber auch für die Ehefrau.
Da sind derart viele Fakten unbekannt, so dass hier keiner eine seriöse Antwort geben kann (liegt ein Testament vor, welchen Inhalt hat es? Wieviele Geschwister gibt es? Was steht im Notarvertrag bezügl. des Hauses? Wann entstand der Notarvertrag, vor oder nach dem Tod des Vaters? Und und und...).
Du solltest unbedingt einen RA für Erbrecht hinzuziehen.
Haben wir bereits im Februar gemacht
Das bringt nichts. Hier wirst du definitiv keinen brauchbaren Rat bekommen. Du solltest sämtliche Dokumente kopieren und damit zu einem RA gehen. Der kann sie sichten und auswerten. Das ist hier kaum möglich.
Einen Anwalt haben wir bereits im Februar eingeschaltet
Einen Erbrechtler? Und was sagt der?
Was soll denn dann deine Frage an die Community, wenn du schon einen Anwalt damit beauftragt hast. Und zudem noch mit solch unzureichenden Informationen, die überhaupt keine Antwort möglich machen ?
Du schreibst recht unverblümt, was ich nur dachte. :)
Ich frage deswegen, weil sie über einen Anwalt das gesamte Erbe haben möchte und wir als Kinder leer ausgehen sollen.... Umsonst stellt in dieser Community niemand eine Frage
dann frag doch bitte deinen Anwalt.
Ich frage deswegen, weil sie über einen Anwalt das gesamte Erbe
Dazu kommt auch noch. . .
Erbrecht: Die wichtigsten Fristen im Überblick - Anwalt.orghttps://www.anwalt.org/erbrecht-fristen/
Zudem bestimmt das Erbrecht bei Schenkung Fristen von regelmäßig zehn Jahren.Diese sind besonders bei Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen. Weil Erblasser ggf. dazu neigen, den Pflichtteil ungeliebter Erben zu schmälern und den Nachlass insgesamt durch Schenkungen an Dritte zu verringern, ist die 10-Jahresfrist installiert worden.. Diese bestimmt, dass alle Schenkungen des Erblassers ...
Vorweggenommene Erbfolge: 10-Jahresfrist und Schenkungen ...https://www.finanztip.de/vorweggenommene-erbfolge/
Schenkungen zur Minderung der zukünftigen Erbschaftsteuer unter Nutzung der Zehn-Jahres-Frist sind ein beliebtes Mittel, um bereits zu Lebzeiten steuergünstig Vermögen auf die Lieben zu übertragen. Der Schenker sollte jedoch bedenken, dass die eigene Altersvorsorge durch die Schenkung nicht gefährdet ist. Zwar gewährt das bürgerliche Recht (§ 528 BGB) dem Schenker einen Anspruch auf ...
Schenkung: 10-Jahresfrist bei Immobilien mit Wohnrecht ...https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/ablauf-der-10-jahres-frist-bei-immobilienschenkung-mit-wohnrecht_220_378508.html
Umgehung des Pflichtteils oder legitime Schenkung? Die Frist beginnt mit Eintritt des Leistungserfolges. Bei Grundstücken ist das der Zeitpunkt, zu dem die Umschreibung im Grundbuch stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 02.12.1987, IVa ZR 149/86, BGHZ 102, 289, 292). An sich klingt das alles sehr einfach, doch wie so oft liegt die Tücke im Detail. Der BGH geht nämlich auch davon aus, dass eine ...
Prinzipiell kann sie behaupten, was sie möchte. Die Fakten zählen.
• Wer steht im Grundbuch?
• Zahlt sie die Miete?
• Besteht Eigenbedarf bzw. ist er angemeldet worden?
Mein Bruder steht im Grundbuch, beim Notar hat sie sich schriftlich bereit erklärt Miete zu zahlen. Ihr Anwalt sagt sie braucht angeblich keine Miete zu zahlen, da ihr durch die Heirat vor 4 Jahren das Haus gehört
Durch Heirat gehört ihr das Haus nicht so einfach! Ist es eine normale Erbfolge dann steht ihr maximal die Hälfte zu. Ausnahme ist da nur das Berliner Testament. Das muss aber vorliegen!
Es wurde keine Gütertrennung vereinbart. Das Testament liegt mir beglaubigt vom Amtsgericht vor