Mieter verstorben, wer zahlt Nebenkosten, wenn Erbe ausgeschlagen wurde
Mieter verstorben, Kinder räumen Wohnung aus. Auf meine Frage, ob das Erbe ausgeschlagen wird (es waren wohl Geldprobleme da), bekam ich von den Kindern zu hören, dass mich das als Vermieter nicht zu interessieren hätte. Bei Zustellung der Nebenkostenabrechnung 2013 wurde mir heute (vor Ablauf der Verjährung) erklärt, dass das Erbe ausgeschlagen worden sei. Darüber habe ich allerdings keine Mitteilung erhalten. Wenn ich vor Räumung der Wohnung das gewusst hätte, hätte ich von meinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen können, da Wertgegenstände in der Wohnung waren (neue Möbel, Waschmaschine, Fahrrad) Wer zahlt jetzt die Nebenkosten?
10 Antworten
Die Kinder haben Dir erklärt das das Erbe ausgeschlagen wurde. Auch nachgewiesen?
Erkundige Dich beim für den Ort zuständigen Nachlassgericht.
Wurde das Erbe tatsächlich ausgeschlagen muß es ja einen Nachlaßverwalter geben. Der ist dann für alles zuständig. Auch dafür die Kinder wegen Unterschlagung der Erbmasse anzuzeigen.
Wurde das Erbe nicht ausgeschlagen sind nun die Kinder Deine Vertragspartner.
Bei denen kannst Du jetzt offene Forderungen geltend machen.
Das betrifft die Nachzahlung aus der NK-Abrechnung genau so wie offene Mieten. Denn ich vermute mal das der Mietvertrag nicht gekündigt wurde.
Aber bedenke das die Geltendmachung von Forderungen Geld kostet. Zunächst mal Deines.
Beträgt die Forderung maximal 1000 €, wären das für eine gerichtlichen Mahnbescheid 32 € und für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides 127 €.
Rechne selbst nach ob das lohnt.
Wenn tatsächlich ausgeschlagen wurde, hätten die Kinder schon gar nicht "räumen" dürfen und die Sachen des Erblassers in ihren Besitz überführen dürfen ..
du könntest den "Herrschaften" schreiben, dass die umgehend die Ausschlagung nachweisen sollen oder Du wirst Strafanzeige wegen § 289 StGB (Pfandkehr) udn § 263 StGB (Betrug) erstatten
weil Du hättest niemals auf Dein Vermieterpfandrecht verzichtet, wen dir die "wahrebn Tatsachen" bekannt gewesen wären ..
ein bekannter hatte auch geld von seinem freudn zu bekommen, als dieser überraschend verstarb. er hatte unterlagen darüber und reichte dies ebim nachlassgericht ein.
im übrigen wird überprüft, was am todestag vorhanden war, auch das inventar der wohnung, wie möbel.
das wird aber warscheinlich erstmal für die ebstattungskosten herangezogen
Schlagen die gesetzlichen Erben das Erbe aus, springt hier die öffentliche Hand als Erbe ein. In der Praxis ist das meist die Kommune, meist das Sozialamt.
Genau aus einem solchen Grund gibt es ja auch die Kaution. Irgendjemand muss diese Gegenstände ja erhalten haben. der ist auch für die restlichen Kosten verantwortlich zu machen.
Ansonsten ist das ein Restrisiko des Vermieters.