Zutrittrecht für Gebäude?

3 Antworten

Ein solches ständiges Zugangsrecht mußt Du NICHT gewähren ! Dein Bruder kann so er ablesen will einen Termin mit Dir vereinbaren - dem Du zustimmst oder auch nicht. So ist er stets so er sich auf DEINEM Grund befindet unter Begleitung, sprich unter Aufsicht.

So dies Deinem Bruder nicht zusagt kann er Dir ja vorschlagen den Zähler auf sein Grundstück zu verlegen so das er nicht genötigt ist das Deine je zu betreten. So Du den Bauarbeiten zustimmst darf er auf seine alleinigen Kosten diese Arbeiten in Auftrag geben. Kollateralschäden an Deinem Eigentum hat er selbstverständlich finanziell auszugleichen.

Zur Not beauftrage einen Anwalt.

Ein Zugangsrecht müßte sinnvollerweise über Notar im Grundbuchamt eingetragen werden, mit beiderseitigem Einverständnis. Es reicht doch aus, wenn einmal im Jahr über die Ableser der Versorger der Zählerstand abgelesen wird und Du ihm diesen schriftlich als Kopie zugänglich machst

uschifragen  01.02.2020, 08:45

Der Versorger liest den Zwischenzähler nicht ab. Dein Bruder kann sich doch selbst einen Zähler an seiner Entnahmestelle einbauen.

Enceladus77 
Beitragsersteller
 01.02.2020, 08:07

ja zumal es nur ein Zwischen Zähler ist. Der Haupzähler wird sowieso über mich abgerechnet..!

Diese Zugangsrecht kann er nicht beanspruchen. Und auf deinem Grundstück hat er ungefragt ebensowenig zu suchen wie du auf seinem. Das erklärt man ihm schriftlich und weist ihn auf unbefugtes Betreten mit der Rechtsfolge Hausfriedenbruch hin.

Es steht ihm frei, sich mit eigenem Zähler an seiner Wasserleitung jederzeit über seinen laufenden Verbrauch zu informieren. Den installiert ihm jeder Bauklempner für schmales Geld oder er kauft sich für 35 EUR einen, den er selbst an seinem Wasserhahn der Gartenlaube schraubt:

Bild zum Beitrag

Den maßgeblichen, abzurechneden Verbrauch kann er sich einmal pro Abrechnungsperiode zum Stichtag Betriebskostenabrechnung nach Terminabsprache dann persönlich an dem Zischenzähler bei dir ansehen, wenn er mag.

G imager761

 - (Haus, Erbrecht)