Mietfrei, kein Mietvertrag, irgend welche Rechte?

3 Antworten

es herschen ganz normale kündigungsfristen wie in jedem andreren Mietvertrag auch. auch ein mündlicher mietvertrag ist ein Mietvertrag und ist rechtens.

verreisterNutzer  24.06.2012, 01:12

Wohnt man in einer Wohnung seit 15 Jahren mietfrei, ohne irgend einen Mietvertrag, in einer Wohnung<

und ohne mietvertrag?

Wurstkocher 
Beitragsersteller
 24.06.2012, 01:14
@verreisterNutzer

Kein Mietvertrag und keine Miete, garnichts. Nur die lfd Kosten werden bezahlt. Es ist aber nirgends als "Wohnrecht" oder sonstiges eingetragen.

ProfDrHouse  24.06.2012, 01:19
@verreisterNutzer

ein mündlicher mietvertrag ist auch ein Mietvertrag !! und wenn abgesprochen wurde man zahlt nebenkosten dann hat man einen Mietvertrag abgeschlossen.

Wurstkocher 
Beitragsersteller
 24.06.2012, 01:26
@ProfDrHouse

Perfekt. Vielen Dank für die Antwort!

Gewohnheitsrecht gibt es in D. nicht. Hier liegt ein mündlicher Mietvertrag vor. Die Kündigungsfrist ist gleich eines schriftlichen MV. Bei dir betrüge sie 9 Monate nach 15jähriger Mietzeit. Im übrigen bricht Kauf nicht Miete. Ein Erbe/Käufer könnte lediglich wegen Eigenbedarf, aber unter Einhaltung der o. g. Kündigungsfrist, kündigen.

Wurstkocher 
Beitragsersteller
 24.06.2012, 01:42

Vielen Dank, sehr geholfen!

Wie sieht die Rechtslage ganz grundsätzlich aus? - so was heisst "Wohnrecht" und muss im Grundbuch eingetragen sein. Alles andere gilt rechtlich nicht. Oder kann man jederzeit von jetzt auf gleich vor die Tür gesetzt werden (falls z.B. der Eigentümer verstirbt und ein Erbe das Gebäude erbt) Ja. Ich denk mal nach einer Notfrist von 3 Monaten.

albatros  24.06.2012, 01:25

Da denkst du allerdings falsch!

walterdealeman  24.06.2012, 01:28
@albatros

..völlig falsch!