Mietfrei, kein Mietvertrag, irgend welche Rechte?
Hallo und guten Tag in die Runde, eine juristische "Grundsatzfrage". Wohnt man in einer Wohnung seit 15 Jahren mietfrei, ohne irgend einen Mietvertrag, in einer Wohnung, zahlt lediglich alle Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Müllabfuhr, Gas), hat man grundsätzlich irgend welche Rechte, wie Kündigungsfristen ect. ? Oder kann man jederzeit von jetzt auf gleich vor die Tür gesetzt werden (falls z.B. der Eigentümer verstirbt und ein Erbe das Gebäude erbt)
Gibt es also so etwas wie ein wie auch immer geartetes Gewohnheitsrecht oder ähnliches? Wie sieht die Rechtslage ganz grundsätzlich aus?
3 Antworten
es herschen ganz normale kündigungsfristen wie in jedem andreren Mietvertrag auch. auch ein mündlicher mietvertrag ist ein Mietvertrag und ist rechtens.
Kein Mietvertrag und keine Miete, garnichts. Nur die lfd Kosten werden bezahlt. Es ist aber nirgends als "Wohnrecht" oder sonstiges eingetragen.
ein mündlicher mietvertrag ist auch ein Mietvertrag !! und wenn abgesprochen wurde man zahlt nebenkosten dann hat man einen Mietvertrag abgeschlossen.
Perfekt. Vielen Dank für die Antwort!
Gewohnheitsrecht gibt es in D. nicht. Hier liegt ein mündlicher Mietvertrag vor. Die Kündigungsfrist ist gleich eines schriftlichen MV. Bei dir betrüge sie 9 Monate nach 15jähriger Mietzeit. Im übrigen bricht Kauf nicht Miete. Ein Erbe/Käufer könnte lediglich wegen Eigenbedarf, aber unter Einhaltung der o. g. Kündigungsfrist, kündigen.
Vielen Dank, sehr geholfen!
Wie sieht die Rechtslage ganz grundsätzlich aus? - so was heisst "Wohnrecht" und muss im Grundbuch eingetragen sein. Alles andere gilt rechtlich nicht. Oder kann man jederzeit von jetzt auf gleich vor die Tür gesetzt werden (falls z.B. der Eigentümer verstirbt und ein Erbe das Gebäude erbt) Ja. Ich denk mal nach einer Notfrist von 3 Monaten.
Da denkst du allerdings falsch!
..völlig falsch!
und ohne mietvertrag?