Mietrecht: Baum/Äste auf Nachbargrundstück?
Ich bin Mieter und es steht ein Baum meines Gartens an der Grenze zum Nachbargrundstück. Der morsche Baum verliert nun Äste und droht auf das Nachbargrundstück zu fallen.
Könnte jemand erschlagen werden oder die Wege sind teilweise nicht begehbar..
Der Nachbar hat mich darauf hingewiesen und ich habe bereits abgefallene Äste von seinem Grundstück wieder weggeräumt.
Auch habe ich es meinem Vermieter gemeldet, der aber bisher noch nichts unternommen hat.
Jetzt hat mir mein Nachbar schriftlich ein Ultimatum gesetzt den Baum zu fällen und die Äste wegzuräumen. Ist das nun meine Aufgabe ? Nicht die des Vermieters?
9 Antworten
Du schreibst: "Mieter" und "mein Garten". Gehört der Garten zur Mietsache? Wie ist die Gartenpflege geregelt?
Wenn der Vermieter sich hier nicht rührt würde ich zunächst den Baum korrekt schneiden lassen. Das kostet natürlich Geld, aber die Gefahr, dass jemand zu Schaden kommt, wäre mir zu groß. Anschließend würde ich das mit dem Vermieter ausdiskutieren, vor allem auch mit Blick auf die Zukunft. Natürlich riskierst Du damit, das Geld nicht wiederzusehen.
Da wir nicht wissen, was im Mietvertrag steht ... den Vermieter schriftlich mit Frist zur Behebung der Gefährdung auffordern und gleich bei Verfristung die Ersatzvornahme ankündigen.
Das Ansinnen des Nachbarn, dass der Baum zu fällen sei, ist, wenn er gesund ist, unbegründe; ein Ausschnitt der toten Äste sollte reichen. Des weiteren mache ihn darauf aufmerksam, dass das Fällen eine behördliche Genehmigung voraussetzt, die die Angelegenheit verzögert.Händige dem Nachbarn eine Kopie des Schreibens an deinen Vermieter aus, damit er informiert ist.
Ohne zu wissen, was in deinem Mietvertrag steht: Für die Pflege des Gartens bist du als Mieter zuständig, sofern der Garten zu deiner Mietsache gehört. Für die Gefahrenabwehr aber ist dein Vermieter zuständig. Ist ja sein Eigentum.
Fürs Putzen deiner Wohnung bist ja auch du zuständig - wenn die Decke runterkommt ists dein Vermieter. So einfach seh ich das.
Teile dem Nachbarn schriftlich mit, er möge sich bitte an deinen Vermieter wenden, weil dies nicht mehr in deinen Verantwortungsbereich gehört. Du leitest die Info an deinen Vermieter weiter, aber in Zukunft möge er sich doch bitte direkt an den Verantwortlichen wenden.
Heute ist natürlich nicht der Tag, an dem man einen Baumpfleger auftreiben kann. Gerade wenn starker Sturm ist, haben auch die anderes zu tun, als einen Baum in einem Privatgarten auszuschneiden.
Es ist bestimmt schon länger bekannt, dass der Baum Äste verliert. Die Gefahr ist bei Sturm natürlich am größten. Wann immer möglich, sollte der Nachbar einen großen Bogen um den Baum machen, bis wieder jemand nach den Feiertagen Zeit hat.
Im Übrigen hat der Vermieter normalerweise eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung, die Du vermutlich sogar über die Nebenkosten zahlst. Das Ultimatum an Dich ist sowieso an die falsche Adresse gerichtet. Du darfst den Brief an Deinen Vermieter weiter geben. Der wird sich dann schon kümmern. Für Dich ist alles im grünen Bereich.
Seltsam, dass Du dafür zuständig sein sollst. Im Zweifel steht das im Mietvertrag.
Generell sollte der Vermieter informiert werden damit er sich darum kümmern kann..
Gruß