Frage zum ersessenen Wohnrecht?

11 Antworten

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Schau mal hier rein, da steht was über Ersitzung, aber  es sind nur bewegliche Sachen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Gibt-es-ein-Gewohnheitsrecht-nach-30-jaehriger-Nutzung--f268717.html

Du kommst nicht zufällig aus Österreich? Dort scheint es das zu geben.

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Beitragsersteller
 21.08.2018, 18:34

Ja drum frage ich ja. Danke, ca. 8 Leute hier haben nur aggressiv Schwachsinn geantwortet. Mal schauen.

Apolon  21.08.2018, 19:19
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Und du mein lieber hast doch diese Antworten hervorgerufen mit deiner fehlerhaften Fragestellung. Ein Hinweis, dass sich deine Frage auf österreichisches Recht bezieht hätte doch genügt. Scheinst ein wenig schreibfaul zu sein.

johnnymcmuff  21.08.2018, 20:04
@Apolon

Etliche Male habe ich bei gutefrage vorgeschlagen das man die User z.B. kennzeichnet aus welchem Land sie kommen, aber man will das eben nicht.

johnnymcmuff  21.08.2018, 20:10
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Nein, die User haben kein Schwachsinn geantwortet, sondern das kennt man hier in Deutschland nicht so. Das gibt es zwar anscheinend auch irgendwie, aber auch nur für wenige Bereiche und nur für bewegliche Sachen.

http://www.rechtslexikon.net/d/ersitzung/ersitzung.htm

Daher greift das hier in Deutschland bei so einem Fall nicht.

In Zukunft bitte in der Frage deutlich machen, wenn es speziell um österreichisches Recht geht.

gibt es nicht,entweder er ist eigentümer oder hat einen mietvertrag

  1. Man sich ein Wohnrecht nicht ersitzen. Man kann sich das Eigentum an einem Grundstück ersitzen (die Anforderungen dafür sind aber sehr speziell), aber nicht das Recht auf Wohnen. https://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung#Immobilien
  2. Behaupten kann man alles, man muss es aber auch beweisen können. Und da sehe ich dir Schwierigkeit in dem von dir beschriebenen Fall. Des Weiteren muss ein Mietvertrag nicht vor einer Kündigung durch den Eigentümer schützen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
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Beitragsersteller
 21.08.2018, 10:48

Und wie will man punkt 2 beweisen?

Sheireen1990  21.08.2018, 11:03
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Zum Beispiel anhand von regelmäßigen Mietzahlungen an den Vermieter. Als Grundlage können da Kontoauszüge oder Quittungen dienen. Hat man die nicht, hat man schlechte Karten. Aber deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass ich eine Beweisführung in dem o.g. Fall für schwierig erachte.

Gegenfrage: eine 99-jährige zahlt seit 78 Jahren Monat für Miete für ihre Wohnung, die sie mit 21 Jahren vom verstorbenen Vater übernommen hat. Sie hat in diesen Jahren ca. 350.000,00 € an Miete gezahlt, die Wohnung ist vielleicht so 80.000,00 € wert, das Haus vielleicht 280.000,00 €. Was gehört der Seniorin ?

Ein Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen!

Da dies bei dir nicht der Fall ist - NEIN

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Beitragsersteller
 21.08.2018, 10:47

Um was geht es dann bei der 30 Jahre Frist auf Wikipedia?

Apolon  21.08.2018, 10:48
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Woher soll ich wissen, was auf einigen Internetseiten steht.

Ich bin kein Hellseher

lemonshaker  21.08.2018, 11:34
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dabei geht es nur um Grundstücke und dann auch nur möglich bei falscher Eintragung im Grundbuch oder eingetragenen Grunddienstbarkeiten !

Auch wenn man 100 Jahre in Miete wohnt erwirbt man dadurch kein Eigentum

und Mietzahlungen weisst man in der Regel mit Quittungen o. Kontoauszügen nach !!!