Eigentumsstatus einer nicht mitvermieteten Einbauküche?
Geht eine nicht vermietete EBK in das Eigentum des Mieters über ? Hier der Wortlaut der Sonstigen Vereinbarungen: "Die Einbauküche wird nicht mitvermietet, sondern darf lediglich durch die Mietpartei genutzt werden. Notwendige Reparaturen bezahlt der Mieter."
Das ist doch im Umkehrschluss eine Überlassung der EBK, ich kann ja auch die alte EBK durch ein Neue ersetzen. Oder sehe ich das jetzt falsch? Was sagt das Mietrecht dazu? Ich bin der Mieter, der eine kostenintensive Reparatur am Herd nicht noch bezahlen möchte, kurz bevor ich ausziehe. Lieber würde ich die besagte EBK in den Sperrmüll entsorgen.
Danke für Antworten
9 Antworten
Ja, das siehst Du falsch.
Die Küche bleibt Eigentum des Vermieters, sie ist nur nicht Teil der Mietsache. Es handelt sich lediglich um eine Gebrauchsüberlassung.
Zu Reparaturen bist Du verpflichtet, und wenn Du sie entsorgst, hast Du Schadenersatz zu leisten.
Ich rate dir, dich auf ein solches Lotteriespiel nicht einzulassen. Entweder die Küche ist Mietsache, dann ist der Vermieter verantwortlich für die dauerhafte Gebrauchsfähigkeit sämtlicher Bestandteile. Oder sie ist keine Mietsache, dann fordere Entfernung. Du bist nicht verpflichtet, in deiner Wohnung Mobiliar aufzustellen, welches anderen gehört und dieses ständig auf deine Kosten zu warten und reparieren zu lassen. Nun weiß ich nicht, ob du schon in der Wohnung wohnst oder der MV erst vor dem Abschluss steht und der Verbleib der Küche Bedingung für die Anmietung ist. Möglicherweise sagt dann die Vermieterin nitschewo. Müsstest also nun entscheiden, was dir recht wäre oder nicht. Sicherheitshalber lass dich im Mieterverein beraten, das setzt aber Mitgliedschaft voraus (ca. 65,00 €/anno incl. Rechtsschutz), ist grundsätzlich anzuraten. Du bekommst ganzjährig kostenlosen Rat ab Zahlung des Beitrages.
Diese Regel besagt, dass Du außer den Reperaturen, kein Recht an der Küche hast. Willst Du sie entfernen oder anderes, brauchst Du die Einwilligung des Vermieters.
Ich habe aber gelesen, daß der Pauschalsatz in bezug auf EBK "Notwendige Reparaturen bezahlt der Mieter" so nicht zulässig ist. Entweder wird die Küche mitvermietet, dann ist ausser für Kleinreparaturen der Vermieter verantwortlich, oder die EBK wird eben nicht mitvermietet, dann wäre der Mieter verantwortlich, kann also auch "entsorgen".
Aber das sehe ich wohl falsch ?
die küche ist jetzt in deinem besitz. das sagt nicht, dass sie in deinem eigentum steht.
möglichrweise hat sie der vormieter dem vermieter oder dem unbekannten nachmieter überlassen. versuch den vormieter ausfindig zu machen, dann werden die eigentumsverhältnisse klarer.
sofern die küche nicht im mietvertrag erwähnt ist, kannst du die entfernung aus deiner wohnung fordern und andernfalls eine mietminderung in aussicht stellen, da du aum ungestörten genuss der mietsache gehindert wirst und keine eigene küche aufstellen kannst.