Küche unentgeltlich vermietet - defekte Geräte austauschen?
In einer Mietwohnung hat der Mieter eine unentgeltlich vermietete Küche. Im Mietvertrag steht, der Vermieter ist für Instandhaltung etc. der Küchengeräte verantwortlich.
Genauer Wortlaut: Unentgeltlich wird eine Einbauküche mitvermietet. Diese ist vom Mieter pfleglich zu behandlen und im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Defekte Küchenmöbel und E-Geräte fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters, anfallende Repraturen oder der Austausch von E-Geräten hat der Mieter auf seine Kosten zu veranlassen.
Meine Schlussfolgerung: Der Mieter verwendet die Küche so lange bis sie defekt ist, sei es Kühlschrank, Herd oder Spüle. Ich werfe die defekten Geräte, die das Eigentum des Vermieters waren(?), weg und kaufe neue Geräte, die nun Eigentum des Mieters sind (neu gekaufte Geräte können ja nicht Eigentum des Vermieters werden, oder?).
LG, wopperdoppler
11 Antworten
Ich werfe die defekten Geräte, die das Eigentum des Vermieters waren(?), weg
Falsche Schlussfolgerung. Auch defekte Geräte gehören dem Vermieter. Er könnte sie selbst reparieren oder defekt weiter verwerten. Zudem würdest Du ihm die Möglichkeit entziehen, selbst nachzusehen, was eigentlich kaputt ist.
und kaufe neue Geräte, die nun Eigentum des Mieters sind
Jedoch müßtest Du bei Rückgabe der Küche diese mit Geräten zurück geben. Dies wäre schwierig, wenn sie nicht mehr vorhanden sind.
neu gekaufte Geräte können ja nicht Eigentum des Vermieters werden, oder?
Im Falle einer Einbauküche wohl kaum, aber im Falle einer fest installierten Hebeanlage für Abwasser im Keller sieht es anders aus. Sie ist üblicherweise so in die Hausinstallation eingebunden und so montiert, dass man sie nicht einfach entfernen kann und damit ist sie Eigentum des Vermieters. Gleiches gilt für z. B. fest verklebte Fußböden, eingebaute Trennwände, Deckenverkleidungen, uvm., was im Laufe eines Mietverhältnisses in eine Wohnung so eingebracht werden könnte.
Deshalb ist bei Mietende genau zu besprechen, was bleiben kann oder bleiben muss, bzw. was wieder raus muss.
Danke für die Auszeichnung.
Genauer Wortlaut: Unentgeltlich wird eine Einbauküche mitvermietet.
Der Vermieter hatte die Absicht, nicht für Reparaturen der Küche zuständig zu sein, also dass ihm keine Kosten dafür entstehen. Mit dem Wort "mitvermietet" in der Klausel hat er sich diese Möglichkeit aber kaputt gemacht. Das Wort hat eindeutig die Bedeutung, dass die Küche zur Mietsache dazu gehört. Ob kostenlos oder nicht spielt keine Rolle. Sie gehört faktisch zur Mietsache.
Das Fazit daraus ist, dass der Vermieter nicht die Reparatur auf dich als Mieter abwälzen kann. Denn für alles, was mitvermietet ist, trägt per Gesetz der Vermieter die Instandsetzung.
Korrekt hätte der Vermieter schreiben müsen: "Zur kostenlosen Nutzung überlassen". Hat er aber nicht. Somit kannst du den Ersatz oder die Reparatur defekter Geräte verlangen, wobei der Vermieter kein Neugerät bringen muss, sondern es kann auch ein funktionierendes Gebrauchtes sein.
Wenn die Küche vom Vermieter dem Mieter unentgeltlich im guten Zustand zur Verfügung gestellt wurde, diese durch Benutzung nicht mehr in Ordnung ist, hat der Mieter Ersatz im gleichwertigen Zustand wie bei Übernahme zu schaffen. Sie gehört dann wieder zur Wohnung des Vermieters.
trotzdem gilt die Küche als mit vermietet, für Schäden die nicht vorsätzlich begangen wurden zahlt der Vermieter
Er kann die alte Küche nicht einfach entsorgen. Danach wurde doch gefragt.
es geht nicht um die Küche selbst, nur um die Geräte selbst, fremdes Eigentum darf nicht entsorgt werden
entsorgt er die Teile, baut NEUE ein, gehen die in das Eigentum des Vermieters über; da die Geräte Bestandteil der Küche WAREN
Ich verstehe jetzt nicht, wobei Du anderer Meinung bist. Ich sehe das auch so!
diese durch Benutzung nicht mehr in Ordnung ist, hat der Mieter Ersatz im gleichwertigen Zustand wie bei Übernahme zu schaffen.
genau DAS ist der Punkt, hast es so ausgedrückt, denn das ist falsch. Das nennt sich Verschleiß und der Vermieter ist in der Pflicht.
Das würde ich mit dem Vermieter klären. Denn noch gehören auch die defekten Geräte dann ihm und du kannst sie nicht einfach wegwerfen.
Sprecht doch miteinander.
Versteh ich nicht.....Du schreibst
der Vermieter ist für Instandhaltung etc. der Küchengeräte verantwortlich.
danach lese ich nur dass der Mieter verantwortlich ist. Was ist denn richtig ?
Andererseits kannst du froh sein, dass die Küche unentgeldlich überlassen wurde. Normaler weise nimmt ein VM zwischen 20 - 50 € pro Monat. Wenn du z.B. 3 Jahre darin wohnen würdest und es geht nichts kaputt, hättest du drauf gezahlt.
Es gibt also viele Betrachtungsweisen.
Grundsätzlich:
Vermieter würden sich gerne ihrer Pflicht entledigen, defekte Elektrogeräte auf eigene Rechnung wieder reparieren zu lassen. Die Kundendienste sind oft sehr teuer und es ist manchmal auch nicht klar, ob nicht der Mieter schuld an einem Defekt ist. In jedem Fal immer eine höchst ärgerliche Sache.
Ein Vermieter muss sich also bewußt sein, wenn er eine Einbauküche mit vermietet, dass er ein hohes Risiko eingeht. Angenommen, eine Küche ist gerade mal 3 Jahre alt, dann kann er davon ausgehen, dass das ein oder andere Elektrogerät bald kaputt geht oder die nächsten 3 Jahre nicht übersteht, während normalerweise die Einrichtung selbst bei pfleglicher Behandlung noch lange halten kann. Kommt natürlich auf die Qualität an.
Somit sollte er sich bei Neuvermietung überlegen, wie hoch das Risiko ist, dass in den folgenden jahren etwas kaputt geht. Zum Beispiel:
5 Jahre Mietdauer = 5 neue Geräte (Herd, Kochplatten, Spülmaschine, Kühlschrank, Mikrowelle)
Je Gerät pauschal 500 € = 2500 € gesamt.
Dieser Betrag aufgeteilt auf 60 Monate = 41,66 € je Monat.
Ist es möglich die Kaltmiete so zu gestalten, dass diese 41,66 € mindestens auch enthalten sind (also um diesen Betrag höhere Miete), hat er das Risiko einigermaßen im Griff.
Handelt es sich um eine ältere Küche oder um eine mit schlechter Qualität (Einrichtung und Geräte), könnte er die Küche von vornherein dem neuen Mieter schenken. (Separate Vereinbarung) Die Küche geht dadurch in das Eigentum des Mieters über und er kann sie sofort raus schmeissen und ersetzen oder nach 1 Jahr oder wann immer er will.
Zu Mietende kann es sein, dass der Vermieter eine leere Küche vorfindet, worüber er aber nicht unglücklich sein muss. Läßt der ausziehende Mieter die Küche aber drin, könnte dieser sie dem nächsten Mieter verkaufen oder schenken oder ab dem Vermieter zurück schenken. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt.