Sperrmüllabfuhr auf Kosten des Mieters veranlassen?

5 Antworten

Also, wenn denn die Rückgabe des Mietgegenstandes rügelos erfolgte, kann jetzt eine diesbezügliche Forderung nicht mehr, und nachträglich schon gar nicht, durchgesetzt werden. Diese Kosten und Lasten hat der Vermieter zu tragen. Achte ggf. auf die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe.

Elwood35 
Beitragsersteller
 16.12.2013, 12:26

Der Mieter wohnt nach wie vor dort.

Für mich stellt sich neben der Rechtsfrage auch die Frage nach (eigener) Glaubwürdigkeit, wenn ich meine Ankündigung (Abholung auf Mieterkosten) nicht umsetze...

Der Mieter hat womöglich keinen Einfluss darauf, wann sein Sperrmüll abgeholt wird. Wenn das für Januar 2014 zugesagt ist, ist das soweit ok.

Aber: Wenn der Sperrmüll an dem Platz, wo er jetzt liegt, sehr stört, würde ich verlangen, dass er bis zur Abholung weg geräumt wird. Also in die Wohnung oder, wenn vorhanden, Keller- oder Abstellraum. Wo Sperrmüll öffentlich zugänglich liegt, kommt meist noch mehr dazu.

Vermutlich ist die Sperrmüllabfuhr für den Mieter im Januar 14 kostenlos. Also halte aus.

Dann warte noch die Sperrmüllabfuhr im Januar ab. Vielleicht löst sich das Problem von alleine.....

Ich würde mir das von dem Mieter nicht bieten lassen. Das stört die Nachbarschaft und ist auch nicht erlaubt. Sperrmüll gehört an die Strasse gestellt und nicht auf das Grundstück (frage mal bei der Stadt nach). Die Stadt erlaubt eine Lagerung auch nicht an der Straße. Der Grundstückseigentümer braucht eine Lagerung auf seinem Grundstück auch nicht zu dulden. Die Frage ist, wie Du den wohl bildungs- oder erziehungsfernen Mieter gegenüber Dein Recht durchsetzen kannst. Ich würde da einen RA befragen und diesen bitten einen Brief zu schreiben mit Fristsetzung und Androhung zu Lasten des Mieters die Sachen abholen zu lassen. Gerade jetzt vor Weihnachten kann man soetwas der Nachbarschaft nicht zumuten. Möglicherweise findet die Abfuhr auch erst Ende Januar statt (Wenn das Wetter nicht dazwischen kommt)