Regelung Einbauküche im Mietvertrag?

5 Antworten

Darfst du alles machen, musst es dem Vermieter nur danach mitteilen.

AnglerAut  18.03.2021, 22:51

Und wahrscheinlich ist ihm die Mitteilung auch egal.

Felixsenior  18.03.2021, 22:53
@AnglerAut

Besonders, wenn Neugeräte für Altgeräte da rein kommen (es sei denn, diese seien Schrott).

Du darfst die Altgeräte nicht einfach entsorgen, die gehören dem Vermieter. Gehören beim Auszug wieder eingebaut. Oder du einigst dich mit dem Vermieter, dass einfach bei Auszug deine neuen Geräte drin bleiben - da solltest du aber vorher abstimmen, dass der Vermieter mit den neuen Modellen einverstanden ist, genauso mit der Entsorgung der Altgeräte.

SpüMa darfst du stellen, wenn du dafür die Möbel nicht antastest/umbaust.

Norina1603  19.03.2021, 10:57
wenn du dafür die Möbel nicht antastest/umbaust.

oder bei Auszug den Urzustand wieder herstellst ;-)

In meinem Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarungen etwas zu der vorhandenen Einbauküche.
"Die vorhandene Einbauküche (Herd, ...) wird nicht mitvermietet, sondern dem Mieter unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Reparaturen an elekrischen Geräten gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Eventuell erforderlicher Ersatz ist vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Vermieter ist hiervon zu unterrrichten. Veränderungen an den Einbaumöbeln sind nicht zulässig".

Da das im Mietvertrag, nicht in einer separaten Vereinbarung (Leihvertrag), steht ist das unwirksam. Sprich die EBK inkl. aller E-Geräte gilt als mit vermietet und der VM ist für Instandhaltung/-setzung und wenn nötig Ersatz zuständig.

Gerhart  19.03.2021, 17:39

...könnte aber als Individualvereinbarung gelten, wenn der MV verhandelt wurde, denn diese Klausel ist nicht in Formularmietverträgen zu finden.

Bei dieser Knebelfassung darf der Vermieter dir theoretisch Schrott zur Nutzung überlassen, Reparaturen gehen wie Ersatz zu deinen Lasten. Die neuen Geräte gehen in das Eigentum des Vermieters über.

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Da du die Wohnung ohne EBK mietest (faktisch), bitte ihn, seine Möbel auszuräumen. Dann kannst du eine eigene Küche aufstellen und die bei Auszug mitnehmen oder einem Nachmieter überlassen oder dem Vermieter anbieten (zum Kauf).

Der Vermieter hat dir die Einbauküche samt Geräten GELIEHEN und im Rahmen der Wohnungsübergabe zur Nutzung übergeben. Ich hoffe, dass sich das auf die Höhe des Mietpreises ausgewirkt hat. Nun kannst du diesen Leihvertrag jederzeit kündigen. Der Vermieter muss daraufhin die geliehene Küche aus deiner Wohnung entfernen und du kannst dir eine neue einbauen lassen, die alle Geräte enthält, die du haben willst. Diese EBK musst du vor Mietende ausbauen und aus der Wohnung entfernen.

Den Geschirrspüler kannst du ohne Genehmigung des Vermieters nicht in die EBK einbauen, wenn du am Mobilar Veränderungen vornehmen musst.

anitari  19.03.2021, 09:52
Der Vermieter hat dir die Einbauküche samt Geräten  GELIEHEN 

Das war wohl die Absicht des VM, ist so aber nicht korrekt.

Das wäre es nur in einem, vom Wohnraummietvertrag getrennten, Leihvertrag.