Individualvereinbarung zur EBK: Muss der Mieter alle Instandhaltungs- und Reparaturkosten an der EBK tragen?

4 Antworten

Wenn die Küche neu ist und eine Reparatur sollte fällig werden....der Vermieter hat die Garantiebestimmungen lt. Kaufvertrag vorliegen....Er sollte Dich darüber aufklären! Sollte und müsste aber im Mietvertrag verankert/aufgeführt werden.


Maries1 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 11:22

Vielen Dank, Kenibora. Dann werde ich darauf achten, dass wir das schriftlich festhalten.

Gibt es denn hier viele Personen, die auch so eine Individualvereinbarung unterschrieben haben? Wie waren Ihre Erfahrungen?

Gibt es in diesem Forum zurzeit möglicherweise auch andere Personen, die schon einmal eine solche Klausel im Mietvertrag hatten? Wie wurden bei Ihnen "Instandhaltungskosten" ausgelegt? Diesbezüglich muss ich noch die Rückmeldung meines Vermieters abwarten.

Danke.

Du hast Recht, ich habe das falsch dargestellt. Ich habe eine Kleinstreparaturklausel über 150 Euro im Mietvertrag.

Die Klausel dürfte unwirksam. 

ich kenne bisher nur Gerichtsurteile wo 100€ + Mwst. anerkannt sind.

Leider habe ich garade kein anderes Angebot vorliegen und muss mich wohl oder übel auf diese Vereinbarung einlassen.

Wenn es dann soweit ist, kann man die Klauseln prüfen lassen.

Grundsätzlich können auch im Mietrecht Individualvereinbarungen geschlossen werden, allerdings sind diese an bestimmte Bedingungen geknüpft.

So dürfen diese Vereinbarungen beispielsweise nicht Teil eines Formularmietvertrags sein, sondern müssen immer gesondert und vor allem nicht vorgefertigt vereinbart werden.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/individualvereinbarung.html

Wenn es also eine wirksame Individualvereinbarung gibt, wirst Du diese Kosten tragen müssen.

Einen Selbstkostenanteil bei Reparaturen von 150 Euro habe ich ohnehin im Mietvertrag.

Hast Du tatsächlich eine Selbstbeteiligung im Mietvertrag oder nicht doch eher eine Kleinstreparaturklausel? Das ist ein großer Unterschied.

Ersteres ist generell unwirksam, zweiteres aufgrund der 150 EUR vermutlich auch. Die Grenze hier liegt irgendwo zwischen 100 und 120 EUR.

Meine Meinung: Wenn das nicht die absolute Traumwohnung ist, würde ich überlegen, Abstand von einer Anmietung zu nehmen.

Allein die Tatsache, dass der Vermieter die Instandhaltungskosten der Küche abwälzen will und die Kleinstreparaturklausel evtl. unzulässig hoch ist, erweckt den Anschein, dass der Vermieter eher geiziger Natur ist.

Hier wäre dann zu befürchten, dass sich der Vermieter  auch bei normalen Instandhaltungen stur stellt.

Maries1 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 11:49

Vielen Dank für diese Ausführungen und Einschätzungen der Lage.

Du hast Recht, ich habe das falsch dargestellt. Ich habe eine Kleinstreparaturklausel über 150 Euro im Mietvertrag.

Das mit der Individualvereinbarung hört sich natürlich nicht gut an. Ich befürchte dann nämlich auch, dass ich im schlimmsten Fall hohe Kosten zu tragen habe.

Leider habe ich garade kein anderes Angebot vorliegen und muss mich wohl oder übel auf diese Vereinbarung einlassen.

ChristianLE  26.01.2016, 12:13
@Maries1

Leider habe ich garade kein anderes Angebot vorliegen und muss mich wohl oder übel auf diese Vereinbarung einlassen.

Dann würde ich die Vereinbarung - sobald ein Reparaturfall vorliegt - durch einen Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.

Maries1 
Beitragsersteller
 26.01.2016, 12:19
@ChristianLE

Vielen Dank.

Ja, das würde ich in einem solchen Fall sofort machen lassen.

Ich hoffe eben, dass - wenn ich den Zusatz einfüge, dass ich erst einmal die Garantie auf die Küche erhalte - keine zu großen Überraschungen erleben muss.