Reparatur Spülmaschine, wer zahlt?

7 Antworten

Bei Funktionsstörungen an mitgemietetem GS muss der Vermieter die Reparatur bzw. u.U. Ersatz bezahlen. Das wäre keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes.

Klar ist auch, dass bei Überschreitung des Limits/Einzelreparatur die Rechnung, selbst wenn sie dieses auch nur um 1 EC überschreitet, der Vermieter die gesamten Kosten zu tragen hat.

Der Vermieter muss den kompletten Betrag selbst zahlen. Du musst davon auch nicht die 110 Euro bezahlen.

Der Vermieter muss die Reparatur auch selbst beauftragen, so dass Kostenvoranschlag und später die Rechnung an ihn gehen.

Alles über 110,00€ ist keine Klein - reparatur mehr und der Vermieter hat diese dann insgesamt zu übernehmen.

anitari  08.02.2022, 09:31

Auch unter 110 € kann es keine Kleinreparatur sein.

Von Experte Gerhart bestätigt

Du mußt dich nicht um die Reparatur kümmern, nur dem Vermieter den Deffekt melden.

Die Kleinreparaturklausel würde nur bei Dingen greifen die deinem häufigen Zugriff unterliegen.

Bei der Spülmaschine wäre das z. B. der Griff, die Bedienteile oder Geschirrkörbe.

In dem Fall könnte dir der VM die Reparatur berechnen. Sofern sie mehr als 110 € kostet. Würde sie 110, 01 € kosten müßte der VM komplett zahlen.

Sobald die Reparatursumme über der vereinbarten Summe liegt, muss der Vermieter komplett bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AngiedieSchlaue  08.02.2022, 07:11

Genau!