Reparatur Spülmaschine, wer zahlt?
Hallo zusammen,
meine Spülmaschine ist mitvermietet und nun defekt. Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter, also ich, Kleinreparaturen bis 110€ selbst bezahlen muss. Nun habe ich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bekommen (Vermieter weiß Bescheid), dieser beträgt 159€. Muss der Vermieter hier jetzt den kompletten Betrag bezahlen, oder muss ich 110€ zahlen und der Vermieter den Rest?
7 Antworten
Bei Funktionsstörungen an mitgemietetem GS muss der Vermieter die Reparatur bzw. u.U. Ersatz bezahlen. Das wäre keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes.
Klar ist auch, dass bei Überschreitung des Limits/Einzelreparatur die Rechnung, selbst wenn sie dieses auch nur um 1 EC überschreitet, der Vermieter die gesamten Kosten zu tragen hat.
Der Vermieter muss den kompletten Betrag selbst zahlen. Du musst davon auch nicht die 110 Euro bezahlen.
Der Vermieter muss die Reparatur auch selbst beauftragen, so dass Kostenvoranschlag und später die Rechnung an ihn gehen.
Alles über 110,00€ ist keine Klein - reparatur mehr und der Vermieter hat diese dann insgesamt zu übernehmen.
Auch unter 110 € kann es keine Kleinreparatur sein.
Du mußt dich nicht um die Reparatur kümmern, nur dem Vermieter den Deffekt melden.
Die Kleinreparaturklausel würde nur bei Dingen greifen die deinem häufigen Zugriff unterliegen.
Bei der Spülmaschine wäre das z. B. der Griff, die Bedienteile oder Geschirrkörbe.
In dem Fall könnte dir der VM die Reparatur berechnen. Sofern sie mehr als 110 € kostet. Würde sie 110, 01 € kosten müßte der VM komplett zahlen.
Sobald die Reparatursumme über der vereinbarten Summe liegt, muss der Vermieter komplett bezahlen.
Genau!