MUSS ich die EBK bei der Wohnungsübernahme abkaufen oder nicht?
Hallo!
Ich habe mir gestern eine neue Wohnung angeschaut. Der derzeitige Mieter ist gerade am Ausräumen und hatte sich damals bei seinem Einzug eine Einbauküche gekauft bzw. diese damals recht neu übernommen. Jetzt ist es so, dass ich gerne eine neue EBK hätte, da meine sonstigen Dinge (Waschmaschine, Kühlschrank) ansonsten keinen Platz in der Küche hätten. Das ich die Küche selbst bezahle ist für mich kein Thema...
Es ist allerdings so, dass der Vermieter unbedingt will, dass ich die EBK meines Vormieters übernehme/ablöse. Kann er mich denn dazu zwingen? Die EBK ist nicht in der Miete enthalten und gehört damit eigentlich nicht zur Wohnung. Somit könnte er mich doch eigentlich auch nicht dazu "zwingen" die alte EBK abzukaufen, oder?!
16 Antworten
Nein, der VM kann Dich zur Übernahme der Küche nicht zwingen aber die Wohnung muss der auch nicht an DIch/Euch vermieten. Ist ein MV schon unterschrieben und darin ist die Übernahme der EKB nicht vereinbart, muss der VM die Küche, den Raum leer übergeben. Abmachungen zwischen Vormieter und Vermieter sind dann deren Sache.
Nein. Allerdings kann er natürlich den Abschluss des Mietvertrags von der Zustimmung zum Kauf der EBK abhängig machen. Interessant ist, dass der Vermieter Dir die Küche aufdrängen will. Das könnte u.a. darauf hindeuten, dass er mit dem Vormieter eine Abmachung getroffen hat, derzufolge er die Küche zu einem gewissen Restwert übernimmt (z.B. als Ausgleich für Mietrückstände o.ä.). Kann man ja durchaus so machen. Dann wäre es verständlich, dass er nicht erpicht darauf ist, die Küche entsorgen zu müssen...
Allerdings hat der Makler gestern selber noch gesagt, dass die Küche übernommen werden kann, aber nicht muss!
nein, dazu kann er dich nicht zwingen.
wenn der vormieter die küche gekauft, muss er sie beim auszug wieder ausbauen. ausser er wird sich mit dir einige, weil du sie übernehmen willst und ihr euch bei dem preis einig werdet
Ich sehe keinerlei Zusammenhang zwischen der Vermietung der Wohnung und der Übernahme (Kauf) der EBK vom Vormieter. Das ist einzig und allein dessen Problem und geht den Vermieter gar nix an. Die Forderung grenzt an Nötigung. Ihr seid absolut nicht verpflichtet, die EBK zu übernehmen. Wäre sie Eigentum des V. wäre es was andres, dann gehörte sie zur Mietsache. Machen möglicherweise der Vor-und der Vermieter eine Kumpanei? Für mich sieht es so aus.
Nein, das musst Du nicht tun, aber dann wird es wohl nichts mit der Wohnungsvergabe durch den Vermieter.
Das kann sich auch noch ändern. Aber selbstverständlich hat auch der Vermieter ein Interesse daran, dass die Küche übernommen wird, denn der Vormieter wird nicht begeistert sein, die Küche behalten und auch noch rausräumen zu müssen. Für den Vermieter ist da Ärger vorprogrammiert, daher beharren Vermieter (auch ich) eigentlich immer darauf, wenn es so geht...
Vielleicht kannst Du sie ja zu einem fairen Preis übernehmen und selbst verticken...
Ja, das ist mir klar, dass er die Wohnung dann eventl. an jemand anders vermietet. Ich fand es nur etwas komisch, dass es auf der einen Seite heißt, dass die EBK nicht zur Wohnung sondern zum Mieter gehört, aber ich auf der anderen Seite in gewisser Weise "gezwungen" werden soll sie zu übernehmen... Der Makler meinte nur, dass der Vermieter es gerne hätte, dass die Küche übernommen wird. Das will der Makler jetzt erst noch weiter abklären - vielleicht hängt der Vermieter doch nicht so sehr an der Küche und lässt mich eine neue einbauen ;-) So nagelneu ist die EBK ja schließlich auch nicht...