Mietrecht - Ausug - Herd und Geschirrspüler
Guten Tag, Wohnung vermietet seit 1,5 Jahren, einschl. Einbauküche mit Elektrogeräten (ca. 15 Jahre alt). In Mietvertrag aufgenommen: "Reparaturen an Elektrogeräten übernimmt der Mieter". Mieter erklärte bald nach Einzug Herd und Geschirrspüler für defekt, entsorgte die Geräte umgehend und kaufte neue Einbaugeräte und informierte den Vermieter darüber. Vermieter: "Okay". Mieter zieht Mitte d. J. aus. Wem gehören die beiden Geräte? Dem Mieter oder Vermieter?
6 Antworten
Dem, der sie gekauft hat.
Der Vermieter hätte die Geräte reparieren lassen können, somit wären sie immer noch in seinem Eigentum. Der Vermieter hätte die Geräte austauschen lassen könenn, somit wären sie in seinem Eigentum.
Der Mieter hat sie gekauft, also gehören sie ihm. Es steht ihm frei, diese mitzunehmen oder an den Nachmieter zum Zeitwert oder einer Verhandlungsbasis zu veräußern.
Der Mieter hat sie gekauft, also gehören sie ihm
Da er die, dem Vermieter gehörenden, bei Mietbeginn vorhandenen entsorgt hat nicht.
Danke für die pfeilschnelle Antwort.
Der Mieter könnte gute gebrauchte Geräte hinstellen und die neuen Geräte mitnehmen.
Wie kann kann man sich auf so einen Vertrag einlassen? Für den Vermieter natürlich eine tolle Sache.
Ich glaube ich muss mal meine Mietverträge ändern. ;.)
Schön eine Inidividualvereinbarung in den Mietvertrag reinsetzen und als Vermieter ist man dann aus dem Schneider.
In vielen Mietverträgen wird oft eine Kleinreparturklausel vereinbart, wobei dann nur bis zu einem bestimmten Einzelreparaturbetrag und nur bei Sachen, die unter die Kleinreparaturklausel fallen, der Mieter zahlen muss; ansonsten zahlt der Vermieter.
MfG
Johnny
Sind Sie Mieter oder Vermieter?
Wir sind Vermieter.
Wem gehören die neuen Geräte - ihm oder mir? Ob die alten wirklich kaputt waren?!
Entweder er stellt Ersatzgeräte auf oder erlässt die jetzigen Geräte da.
Wenn er Ersatzgeräte da lässt, warum sollte dann der Nachmieter seine anderen geräte kaufen?
Man könnte ja über eine Abstandsumme verhandeln, mit dem Hinweis, dass er andernfals Ersatzgeräte besorgen muss.
dem Vermieter, denn der Mieter hat ja seine Geräte entsorgt.
Danke für die pfeilschnelle Antwort.
Das Mietrecht sieht vor, dass grössere Aufgaben vom Vermieter getragen werden. Ihr habt mit dem Mieter abgemacht, dass er Elektrogeräte repariert, was eigentlich nicht zu seinen Aufgaben gehört. Trotzdem ist diese vertragliche Abweichung gültig.
Dennoch ist es so, dass das Recht aus Seite des Mieters ist und diese ungenau formulierte Klausel kaum so ausgelegt werden kann, dass die Geräte nun euch gehören. Der Mieter hat die Kosten getragen für den Ausbau der alten Geräte und für den Einbau der Neuen. Damit hat er sein (vertragliche) Pflicht erfüllt. Es steht in eurem Vertrag nicht, dass er euch neue Geräte kaufen muss, wenn die alten irreparabel defekt sind, solch eine Klausel würde vermutlich auch gegen Treu und Glauben verstossen.
Fazit: Die Geräte gehören dem Mieter. Er zahlt aber den Ausbau, wenn er sie mitnehmen will.
Danke für die pfeilschnelle Antwort.
Der Mieter hat die Wohnung mit Herd und Geschirrspüler übernommen also muß er sie auch wieder damit zurück geben.
anitari - er muss aber nicht 1Jahr alte Geräte dem Vermieter überlassen, wenn die alten 15 Jahre alt waren.
Dann hätte der Mieter die 15 Jahre alten Geräte aufheben müssen und nicht einfach entsorgen.
Ersatzweise kann er, der Mieter ja, ähnlich alte Geräte kaufen und in die Küche stellen.
Danke für die pfeilschnelle Antwort.
Danke für die schnelle Einschätzung. Sind Sie Mieter oder Vermieter? Ich bin Vermieter. Irgendwie kann ich Ihre Interpretation nicht nacherzählen. ("... auf solche Verträge einlassen") usw. Brauche Nachhilfe. Der Vorgang an sich ist eigentlich einfach: Mieter übernahm Herbst 2013 Wohnung mit EBK nebst E-Geräten (in der Kaltmiete drin). Zwei davon angeblich kurz nach dem Einzug kaputt, Mieter entsorgt sie kurzerhand und setzt auf seine Kosten neue ein. Wem gehören die neuen Geräte - ihm oder mir? Ob die alten wirklich kaputt waren?! Jetzt zieht er aus und will die E-Geräte dem kommenden Mieter verkaufen bzw. der soll ersatzweise die Wohnung streichen, wo notwendig. Gruß R. H.