Eigentum Rechnung Amtsgericht?

4 Antworten

Auf der Rechnung wird doch stehen, um was es sich dabei handelt. Die Beträge liegen alle noch im Rahmen und können durchaus anfallen. Vor allem wenn die Eintragung der Vormerkung, Grundschuld und die Eigentumsumschreibung separat erfolgen.

Erste Rechnung: Eintragung einer Vormerkung, KV 14150 GNotKG... kann ich nachvollziehen 136,50€

Zweite Rechnung: Eintragung eines Grundpfandrechtes, KV 14121 GN.... 273,00 €

Dritte Rechnung: Eintragung des Eigentümers, KV 14110 273,00 €

Laut der dritten Rechnung bin ich jetzt der Eigentümer, aber von den Summen her passt es iwie nicht. Entweder würde in der zweiten zu viel berechnet oder dritten...

Ronox  17.11.2018, 17:55

Was soll dabei nicht passen? Die Vormerkung kostet nur eine 0,5 Gebühr, daher ist der Betrag niedriger. Der Kapitalbetrag der Grundschuld wird in etwa dem Kaufpreis entsprechen. Hier fällt eine 1,0 Gebühr an, ebenso wie bei der Eigentumsumschreibung.

xxkingxxx 
Beitragsersteller
 29.11.2018, 15:43
@Ronox

Kaufpreis ist 100000, also bei 1 Prozent macht es 100 Euro und das würde Sinn machen, weil meine Eltern auch um den Dreh bezahlt haben...

Ronox  29.11.2018, 18:48
@xxkingxxx

Die Höhe richtet sich nicht nach Prozentsätzen, sondern nach einer degressiven Tabelle, die dem GNotKG als Anlage beigefügt ist. Dort kannst du es ganz einfach vergleichen.

... da kann wirklich etwas nicht stimmen, denn ein AG verschickt keine Rechnungen ohne Hinweis auf die Leistung auch nicht.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung