Eigentum Rechnung Amtsgericht?
Guten Tag allerseits,
Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft... schön und gut... nur ich bekomme ständig Rechnungen vom Amtsgericht. Einmal knapp über 100 Euro und einmal ca. 300 Euro. Ich habe die Rechnungen beglichen und dachte mir, dass jetzt vom Amtsgericht nichts mehr kommen müsste. Da meine Eltern auch ne Eigentumswohnung haben und ich vergleichen konnte. Die haben auch fast die selbe Summe bezahlt. Nun bekam ich heute wieder ne Rechnung in Höhe von über 300 Euro. Ich kann es nicht nachvollziehen. Ich werde am Montag anrufen und fragen. Aber gibt es iwo ein Eintrag mit Beträgen, die man normalerweise bei einem Kauf von einer Wohnung zahlen müsste? Ich will mich zuerst schlau machen, aber im Internet findet man nicht viel. Vllt. Hat jemand hier dieselben Probleme gehabt und kann mir weiterhelfen.
4 Antworten
Auf der Rechnung wird doch stehen, um was es sich dabei handelt. Die Beträge liegen alle noch im Rahmen und können durchaus anfallen. Vor allem wenn die Eintragung der Vormerkung, Grundschuld und die Eigentumsumschreibung separat erfolgen.
Erste Rechnung: Eintragung einer Vormerkung, KV 14150 GNotKG... kann ich nachvollziehen 136,50€
Zweite Rechnung: Eintragung eines Grundpfandrechtes, KV 14121 GN.... 273,00 €
Dritte Rechnung: Eintragung des Eigentümers, KV 14110 273,00 €
Laut der dritten Rechnung bin ich jetzt der Eigentümer, aber von den Summen her passt es iwie nicht. Entweder würde in der zweiten zu viel berechnet oder dritten...
Kaufpreis ist 100000, also bei 1 Prozent macht es 100 Euro und das würde Sinn machen, weil meine Eltern auch um den Dreh bezahlt haben...
Die Höhe richtet sich nicht nach Prozentsätzen, sondern nach einer degressiven Tabelle, die dem GNotKG als Anlage beigefügt ist. Dort kannst du es ganz einfach vergleichen.
... da kann wirklich etwas nicht stimmen, denn ein AG verschickt keine Rechnungen ohne Hinweis auf die Leistung auch nicht.
Viel Glück.
Hier findest Du alles was Du suchst:
Die Beträge (bzw. Kostenansätze) für KV 14110 und KV 14121 sind gleich.
Was soll dabei nicht passen? Die Vormerkung kostet nur eine 0,5 Gebühr, daher ist der Betrag niedriger. Der Kapitalbetrag der Grundschuld wird in etwa dem Kaufpreis entsprechen. Hier fällt eine 1,0 Gebühr an, ebenso wie bei der Eigentumsumschreibung.