Ich habe neue Fenster für Eigentumswohnung eingebaut und selbst bezahlt. Zahlt das die HV?
Hallo,
ich habe vor 4-5 Monaten neue Fenster meiner Eigentumswohnung eingebaut und diese dann auch bezahlt. die Rechnung betrug 7700 Euro für 8 Fenster und 4 Rolläden.
Nun (4 Monate später) habe ich im Internet gelesen, dass die Fenster Teil des Gemeinschaftseigentums sind.
Heißt das, dass die Hausverwaltung diese hätte bezahlen müssen?
In der Teilungserklärung habe ich nachgeschaut. Dort sind die Fenster nicht als Sondereigentum aufgeführt.
Kann ich das Geld noch nachträglich erhalten?
Danke schonmal!
11 Antworten
Da die Ersatzfenster von der Gemeinschaft zu bezahlen sind kann die Gemeinschaft auch über Art und Umfang der Fenstersanierung beschließen. Wenn ein Notfall bestand und keine unnötigen oder überzogenen Kosten (Luxusfenster) e3ntstanden sind kann die Eigentümerversammlung auch die nachträgliche Kostenerstattung aus der Instandhaltungsrücklage beschließen. Wenn jedoch die Fenster nur zur Modernisierung z.B. wegen Anpassung an die neue EnEV einzustufen sind kann es heftige Diskussionen in der Eigentümerversammlung führen.
Grundsätzlich hast Du einen Fehler gemacht, die Fenster ohne Abstimmung mit den übrigen Eigentümern auszuwechseln. Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass eine Reparatur nicht möglich war und ein akuter Notfall vorlag kannst Du große Probleme bekommen; die EV kann sogar den Ausbau der Fenster verlangen, wenn das Erscheinungsbild der Fenster verändert wurde.
DH und Rollläden müssen von der Gemeinschaft ausdrücklich per Beschluss erlaubt sein, weil diese eine bauliche Veränderung darstellen!!!!! Auch wenn die Fenster Sondereigentum wären.
Ich habe mit der Hausverwaltung gesprochen. Diese war immer informiert und hat mir vorgaben für die neuen Fenster und Rolläden gemacht.
Entweder sie haben verschwiegen dass es Gemeinschaftseigentum ist oder wussten es nicht.
Das hätte man vorher mit der Eigentümergemeinschaft klären müssen.
Jetzt wäre es reine Kulanz.
Heißt das, dass die Hausverwaltung diese hätte bezahlen müssen?
Wie sagt man so schön: "Hätte, hätte, Fahrradkette".
Laut einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2012 gehören Fenster zum Gemeinschaftseigentum, so dass für einen Austausch ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich gewesen wäre.
Im Übrigen würde die Verwaltung sowieso nicht zahlen, sondern vielmehr die Eigentümergemeinschaft.
Kann ich das Geld noch nachträglich erhalten?
Unwahrscheinlich. Interessant wäre zu wissen, was die Eigentümergemeinschaft dazu sagt, dass Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ohne deren Wissen durchgeführt wurden.
Was die Hausverwaltung meint, ist aber unerheblich. Diese arbeitet nur im Auftrag der Eigentümer (deswegen wird die HV gar nichts zahlen).
Änderungen am Gemeinschaftseigentum sind nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich.
Hier müsste dann im Zweifel die Verwaltung haftbar gemacht werden.
Was heißt eigentlich "informiert gewesen"?
Ich hoffe hierzu gibt es entsprechenden Schriftverkehr?
Das verstehe ich nicht. Die Dir gar nicht gehörenden Fenster wurden einfach nur mal so ausgebaut, weggeworfen und durch andere ersetzt und alles ohne Erlaubnis? Glaube ich nicht. In unseren Hütten bekommt der so handelnde ET am gleichen Tag eine gerichtliche Verfügung und die darf er dann auch noch bezahlen. Viel Glück, und rückwirkend wird auch bei uns abgelehnt.
wie bereits in anderem kommentar beschrieben, hat die Hausverwaltung mir vorgaben zum austausch gemacht. sie waren zu jeder zeit informiert gewesen.