Hausverwaltung verweigert Eigentümer einer Eigentumswohnung Schlüssel für die Haustüre (Schließanlag
Hallo an Alle folgendes Problem: Bin Eigentumer einer Wohnung. Mein Haustürschlüssel ist abgebrochen, und ich habe bei der Hausverwaltung einen neuen geordert. Diese verweigert mir das Nachmachen/Ersetzen eines neuen Schlüssels, da ich noch eine Rechnung zu zahlen habe, mir das derzeit aber nicht möglich ist. (Jedes Jahr zwischen 2000-4000 Euro so mal nebenbei wegen neuer Heizung, neues Dach usw.) mir ist nach 4 Jahren einfach die Puste ausgegangen, da ich die Wohnung noch abbezahlen muss. Wie gesagt....ist es rechtens, dass die Hausverwaltung mir keinen Scglüssel mehr zu meinem Eigentum herausrückt? Grüße
6 Antworten
Da sind für mein Rechtsverständnis zwei Dinge auseinanderzuhalten:
deine Schulden für was immer auch ...
die Bezahlung eines Ersatzschlüssels ...
Schlüssel
Da du bereits mindestens einen Schlüssel bekommen hast (oder auch mehre) ist die Hausverwaltung ihrer rechtlichen Verpflichtung dir gegenüber - was die Schlüssel anbelangt - bereits nachgekommen.
Wenn du nun einen Extra-Schlüssel brauchst, weil deiner (nicht durch Verschulden der Hausverwaltung) kaputt gegangen ist, dann musst du selbstverständlich auch dafür bezahlen.
Wenn du der Hausverwaltung das Geld für eine Ersatzschlüssel anbietest ... dann müsste sie auch dafür sorgen, dass du einen weitern Schlüssel bekommst, dann ohne Schlüssel kannst du dein Eigentum, deine Wohnung nicht so nützen, wie dir das laut Gesetz möglich sein muss.
Schulden
diese Schulden kann die Hausverwaltung von dir entweder im privaten Rahmen oder auf dem Rechtswege einfordern ...
Aber ... die Hausverwaltung darf keine "Selbstjustiz" ausüben, indem sie dir einen Schlüssel verweigert ...
die Hausverwaltung darf das beides gar nicht - Sie muss der Eigentümergemeinschaft aber den Zahlungsstand mitteilen und die Eigentümer um einen Beschluß bitten, wie mit dem säumigen Eigentümer verfahren werden soll und woher das Geld für einen Rechtsstreit genommen werden soll - solche Kosten sind meistens nicht im Wirtschaftspplan zu finden und trotzdem nicht zu unterschätzen. Mit Schulden aufrechnen geht gar nicht.
Meine Antwort hat dir dir rechtliche Seite aufgezeigt, denn danach hast du gefragt.
Aber ... wenn du klug bist, legst du dich nicht mit der Hausverwaltung an, denn du wirst vermutlich noch öfter auf ein freundliches Miteinander angewiesen sein.
Ich würde dir raten:
° gehe zur Hausverwaltung, und biete denen eine (wie immer auch geringfügige) Abzahlung deiner Schuld an, auch wenn es nur 100 € sein sollten ... du zeigst damit deinen guten Willen ... und ersuche um etwas Geduld, da du im Moment einfach zu viele Zahlungen und ein zu geringes Einkommen habest ... und bestehe darauf, dass du eine Ersatzschlüssel brauchst.
° oder sprich dich mit einem der Nachbarn ab, möglicherweise kann dir jemand einen seiner Reserveschlüssel verkaufen ... ober aber ... in seinem Namen einen Schlüssel für dich nachbestellen. (Eine Flasche guten Weines oder ein Blumenstrauß als Dankeschön wären allerdings auch hier angebracht - alleine schon wegen der Nachrede ... ;-).
Nein, diese Vorgehensweise ist ggf. verständlich, aber absolut nicht Rechtens.
Auch für überengagierte Hausverwaltungen gilt: Es gibt in Deutschland keine Selbstjustiz! Egal wie hoch dein Rückstand ist, kann und darf die Hausverwaltung dir dein Recht, gemeinschaftliche Räume, oder gar das Haus zu betreten, nicht verweigern. Das tut sie aber, indem sie dir das Nachmachen des Schlüssels verweigert. Das käme ja einer Enteignung gleich. Diese ist aber nur in der Form einer Versorgungssperre oder aber durch Entziehung des Wohnungseigentums möglich. Darüber hat aber die Wohnungseigentümerversammlung und nach erfolgter Anfechtung ein Richter und keinesfalls ein Verwalter zu entscheiden.
Außerdem kann dir die Hausverwaltung eine Vollmacht ausstellen, die dich berechtigt, auf eigene Kosten einen Schlüssel bei dem Schlüsseldienst nachmachen zu lassen, bei welchem die Sicherungskarte hinterlegt ist.
Ich bin immer wieder erstaunt, welche Hassadeure sich auf diesem Markt tummeln.
oder hobbieverwalter
@Tabaluga1961
Traurig aber wahr. Allerdings fängt auch der beste Verwalter mal klein an. Entscheidend ist immer, ob er bereit ist sich und seine Arbeitsweise zu verbessern, bzw. sich Weiterzubilden. Gerade bei dem letzten Punkt scheitern viele Hobbyverwalter, aber auch manch große Verwaltung. ;-)
Ich finde, dass eine Verwaltung, die WEG-Verwaltung übernimmt, das auch können sollte. Es gehen solche Hobbyverwalter ja auch hin und machen die sowieso schon nicht üppigen Verwaltergebühren noch mit dumpingpreisen kaputt - da liegt es auch in der Verwantwortung der Eigentümer, sich über pro und contra klar zu werden und auch mal die Anforderungen an den Verwalter nicht nur aus finanzieller Sicht zu durchleuchten - ich habe im Internet jetzt Preise von unter 10,00€/Einheit und Monat angeboten bekommen und meine, dafür muß der Verwalter noch Geld mitbringen, wenn er für diesen Preis allen Anforderungen gerecht werden will.
du musst doch noch einen Schlüssel haben oder sind dir alle abgebrochen? Sollten sie dir nur eingegeben haben ist das glaube ich zumindestens nicht rechtens. Wir haben damals 4 Stückbekommen.
Es geht sicherlich um den Hauseingangsschlüssel und nicht den Wohnungseingangsschlüssel, vermute ich...
ja so ist es leider. in meine wohnung käme ich schon, muss ständig bei anderen mietern/eigentümern klingeln um rein zu kommen. schlüssel lässt sich nicht nachmachen, da schließanlage
Auch vom Hauseingangsschlüssel (ich habe verstanden um was es geht) musst du mehrere bekommen haben. Nur einen weil du zB. Alleine wohnst können sie dir nicht geben. Meine Nachbarin ist auch alleinstehend und hat 3 Stk. bekommen.
leider nein. hatte die wohnung von privat gekauft und nur 1 schlüssel bekommen. die hausverwaltung "sitzt" aber auf den dazughörigen "karten" die zum Nachmachen notwenidig sind....ich danke dir für deine mühe thomas. lg
Bitte, was ich halt komisch finde ist das sie die Karten nicht rausrücken. Du lässt doch die neuen Schlüssel auf deine Rechnung machen. Also haben die doch keine weiteren Kosten.
danke
Auch ein zahlungssäumiger Eigentümer muß seine Wohnung nutzen können - also nichts mit Blümchen für die Nachbarn - es wird sich wohl um eine Schließanlage handeln, da kann man nicht einfach zum Schlüsseldienst gehen, sondern es gibt eine Schließkarte ( meistens bei einem Schlüsseldienst, seltener bei der HV hinterlegt ) und je nachdem wo diese sich befindet benötigt der Eigentümer mindestens die Genehemigung der HV, sich einen Schlüssel auf eigene Kosten nachmachen zu lassen. Wäre ja schlimm, wenn Schlüssel für eine Wohneigentumsanlage in ungeahnter Menge in der Gegend rumschwirren. Die HV ist tatsächlich im Unrecht, wenn sie das eine mit dem anderern vergleicht ( ich nheme mal an, es handelt sich um nicht gezahlte Sonderumlagen ) da muss jeder Verwalter, so zeitaufwändig das auch ist, den gesetzlichen Weg einhalten - es sind schon viele Eigentümer abgestorben, weil durch den Kauf der Wohnung ungeahnte Belastungen entstanden sind, da kann ich nur raten : Augen auf beim Wohnungskauf !!! Man kann sich alle Unterlagen auch schon vor dem Notartermin zeigen lassen - und dazu gehört die Beschlussammlung damit man weiß was vor dem Kauf beschlossen wurde und auf jeden Fall auch die Kontoauszüge der WEG !°!
Gegen Barzahlung gibt es einen neuen Schlüssel! Ganz einfach!
Du hast deinen Schlüssel beschädigt - also zahlst du!
danke dir, stern gibts erst nach 24h ?!
vielen dank für deine antwort