Rechtsanwaltskosten trotz Berechtigungsschein?
Hallo,
Ich benötige dringend Hilfe. Vor ein paar Wochen habe ich mir beim Amtsgericht ohne Probleme einen Berechtigungsschein geholt. In einer Zivilrechtlichen Sache geht es im Prinzip darum, dass mir mehrere Leute Geld schulden. Ich bin also zum Rechtsanwalt gegangen. Auf meinem Schein stand, dass mich der Anwalt, zusätzlich zur Beratung auch außergerichtlich vertreten kann. Also fragte ich, ob er die Schuldner für mich anschreiben könnte. Dann sagte er mir, dass er vorher nicht sagen könnte, ob man das beim Amtsgericht abrechnen könnte und das man das immer erst im nachhinein sieht. Falls das Amtsgericht die Kosten nicht tragen würde, dann müsste ich 260€ selber zahlen. Daraufhin habe ich nix mehr gesagt, weil ich einfach mit der Situation total überfordert war. Dann meinte er zu mir, ach wissen sie was, ich schreib die Schuldner erstmal an und dann sehen wir weiter. Jetzt, einige Wochen später hab ich ne Rechnung von ihm im Briefkasten... 260€ was soll ich jetzt also machen? Ist es tatsächlich rechtens, dass er mir die ganze Sache jetzt in Rechnung stellt? Hätte er vorher wirklich nicht wissen können, dass das nicht vom Amtsgericht übernommen wird? Wie finde ich raus, ob er überhaupt versucht hat die Kosten abzurechnen?
2 Antworten
Ein wenig blauäugig bist Du schon - ich weiß zwar nicht, um welche Summen es geht, aber der Berechtigungsschein gilt für einen Sachverhalt und dafür hätte - soweit angemessen - der Steuerzahler auch die Kosten vorgestreckt.
Wenn es aber gleich um mehrere Schuldner geht, ist das ein anderes Thema, zumal Du für ein paar € einen Mahnbescheid verschicken kannst, der im Erfolgsfall die Verjährung unterbricht und bei erteiltem Vollstreckungsbefehl 30 Jahre das Eintreiben sichert
Einfach die Rechnung beim Anwalt nicht begleichen ....
Es gibt kein Gesetz, das z.B. die "Erinnerungsschreiben" an Schuldner ein Anwalt schicken muß, dafür reicht ein simples Einwurfeinschreiben des Gläubigers.
Trotzdem finde ich die Blankovollmacht des Amtsgerichtes verwunderlich, den gerade Erbstreitigkeit sind oft aufwendig, langwierig und selten uneingeschränkt erfolgreich
Sofern das auf dem Scheint stand und du damit zum Rechtsanwalt mit dem Ersuchen um Beratungshilfe gegangen bist, dann darf er gesetzlich nicht einmal dir gegenüber die Kosten abrechnen, die durch die Beratungshilfe gedeckt sind. Ohne die Unterlagen, den Sachverhalt und Kenntnis der konkreten Tätigkeit des Anwalts kann man das aber nicht abschließend beurteilen. Eventuell mal beim Amtsgericht anfragen, ob ein entsprechender Antrag vorlag und wenn ja, wieso er zurückgewiesen wurde.
ich finde es eigentlich nicht blauäugig zu einem Anwalt zu gehen, der ja für einen arbeiten sollte und zu hoffen, dass er mich richtig berät. Er meinte, dass man die Leute vor einem Mahnverfahren anschreiben muss. Es handelt sich um mehrere Schuldner, weil es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. So steht das auch in meinem Schein. Es hat also nichts damit zu tun wieviele Schuldner es sind. Hast du für mich auch einen Rat oder wolltest du mir nur sagen, wie naiv ich bin?