Kann man bei unbezahlten Schulden fremdes Eigentum als Pfand einbehalten?
Person A hat hohe Schulden bei Person B, da er diesen per schriftlicher Vereinbarung als Dienstleister beauftragt, jedoch die Rechnungen nie gezahlt hat. Allerdings befindet sich ein Werkzeug von Person A noch in Obhut von Person B, da er dieses zur Ausübung der Arbeit überlassen hat.
Ist es rein juristisch haltbar, wenn Person B dieses Eigentum von Person A solange einbehält, bis Person A die offenen Rechnungen beglichen hat?
Wenn sich Person A vehement weigert, die Rechnungen zu bezahlen und auch anwaltliche Mahnungen verstreichen lässt, ab welchem Zeitpunkt dürfte Person B das Eigentum von A verkaufen, um an das ihm zustehende Geld zu kommen?
6 Antworten
Gar nicht ???
Du kannst einen Titel erwirken (Mahnbescheid) danach den Gerichtsvollzieher das Werkzeug pfänden lassen.
Genaugenommen kann der erwirken das du im das Werktzeug aushändigst wenn er es zum arbeiten braucht. Du kannst es nicht verwerten.
Selbstjustiz in Deutschlan ist verboten.
Person B darf das Werkzeug nicht behalten. Hier sind 2 Rechtsgeschäfte getätigt wurden und diese sind völlig unabhängig voneinander zu betrachten. Person A könnte von Person B ggf. sogar Schadenersatz erstreiten, wenn das Werkzeug nicht zurückgegeben wird.
"Wenn du nicht bezahlst, dann behalte ich X ein." Damit wird zwar gerne gedroht und genau das ist das Problem. Wir sind ein Rechtsstaat und auch bei offenen Zahlungen muss man diesen Weg gehen und kann nicht zur Selbstjustiz greifen
Einfach irgendetwas vom Schuldner einzubehalten und es erst wieder zurückgeben wenn die Forderung beglichen ist sieht die Rechtsprechung als Nötigung im schlimmsten Fall als Erpressung an.
Darf er nicht verkaufen, auch als Pfand einbehalten, wäre Aneignung fremden Eigentums.
Er kann seine Schulden nur auf dem Klageweg einklagen. Gleichfalls wird er das fremde Eigentum auch nur auf dem Klageweg rausrücken...
Der kann sich rausreden, war für ein Jahr geliehen etc.... wenn mn nichts schriftliches hat, immer schlecht
Eigenmächtig kann niemand ein Pfandrecht ausüben. Entweder ist das vertraglich vereinbart oder muss durch Gerichtsbeschluss erlangt werden.
Das könnte aber arg in die Hose gehen. Wenn das Werkzeug von A bnötigt wird um einen Auftrag zu erfülen. Wenn er es deswegen nicht kann, muss B den Schaden ersetzen. Das kann ganz schön teuer werden.