Ich habe vor 5 Jahren meine Eigentumswohnung meiner Tochter überschrieben bekomme ich trotzdem Grundsicherung?

5 Antworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung

siehe Ausschluß des Anspruchs auf Grundsicherung

Wer seine Sozialhilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung (§ 41 Abs. 4 SGB XII). Diese Regelung soll Leistungsmissbrauch verhindern,
insbesondere durch solche Personen, welche versucht haben, durch Schenkungen die Heranziehung ihres bis dahin angesammelten Vermögens zu verhindern.

Nein. Der Sozialhilfeträger wird bei einem Antrag ihre und die Vermögensverhältnisse ihrer elternunterhaltsverpflichteten Tochter 10 Jahre rückwirkend prüfen.

Und dann aus Rechtsgrund Verarmung die Schenkung widerrufen und sie verpflichten, von dem freihändigen Verkaufserlös ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Alternativ bieten sie ihrer Tochter an, erstens die 300 EUR Mietzahlung sofort einzustellen, um von 700 EUR leben zu können und zweitens von ihr Elternunterhalt zu fordern, der ihr nach verfügbarem Einkommen zuzumuten ist, wenn sie die ETW denn behalten möchte.

G imager761



Wer die Bedürftigkeit grob fahrlässig/vorsätzlich innerhalb der letzten 10 Jahren selbst herbeiführt hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.

Ob das grob fahrlässig/vorsätzlich ist, weiß ich nicht.

edit:

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

Nein bekommst du nicht. Sonst würde ja jeder sein Eigentum schnell proforma verschenken und dann vom Staat Geld kassieren.