Wiederholter Warenbetrug.? Strafe?
Hallo,
ich habe vor knapp vier Jahren mehrere Anzeigen (4) wegen Warenbetrug erhalten. Ich habe eine Geldstrafe von knapp 500 Euro erhalten. Die ich sofort beglichen habe.
Nun habe ich wieder zwei anzeigen (wert 300 Euro ) erhalten.
Kann ich nochmals eine geldstrafe bekommen ?
10 Antworten
Als Wiederholungstäter wird das eher auf eine Haftstrafe hinaus laufen. Und dann kommt es auf den Richter an, ob er da eine Bewährung für gerechtfertigt hält.
Du scheinst aus der vorherigen Verurteilung nichts gelernt zu haben.
Das hat nicht mit der Höhe der Summe, sondern mit der Tat zu tun.
Kommt auf den Richter an, anscheinend hat die Geldstrafe ja damals nicht wirklich was gebracht bei dir, also werden dieses Mal schwerere Geschütze aufgefahren.
Fällt die Strafe niedriger aus wenn ich den schaden begleiche?
Ich hoffe das nicht.
Ich hoffe nicht, man ist selber schuld wenn man mist baut und soll auch immer härter durchgegriffen werden
Nein, das wirst du in jedem Fall müssen.
Was meinen sie ?
Im Falle einer Verurteilung wird das Geld, das du zu Unrecht erhalten hast, vom Gericht eingezogen. Nennt sich Vermögensabschöpfung.
Grundsätzlich muss man bei Warenbetrug nach § 263 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Bei Ersttätern gibt es entsprechend meistens die Geldstrafe, im Wiederholungsfalle droht aber irgendwann eben auch die Freiheitsstrafe, wobei die erstmalige Haftstrafe auch meistens zur Bewährung ausgesetzt wird (nur bei bis zu 2 Jahren Strafhöhe möglich).
Kann ich denn noch eine Geldstrafe bekommen ? Ist es ratsam zur Anhörung (habe ein Termin bekommen ) zu gehen ?
Geldstrafe ist auf jeden Fall auch noch möglich, hängt eben auch vom jeweiligen Richter ab. Definitiv ist es gut immer glaubhaft Reue zu zeigen in nicht den Eindruck zu vermitteln, dass einem das Ganze ziemlich egal ist und eher Rückschlüsse auf eine hohe kriminelle Energie gibt. In eindeutigen Fällen kann man ruhig zur polizeilichen Vernehmung gehen (das meinst du mit Anhörung? Zur gerichtlichen Anhörung muss man ja immer gehen), erst sobald falsche Tatvorwürfe bestehen oder sehr schwere Straftaten vorliegen sollte man das vorher mit einem Anwalt absprechen.
Vielen lieben dank, für die ausführliche Rückmeldung. Würden sie mir in meiner Sache ein Anwalt empfehlen ? Wenn ich jetzt noch im nachhinein den schaden begleichen, geht die Strafe dann eventuell milder aus ?
Der Schaden muss ja ohnehin beglichen werden, theoretisch kann es sich aber schon positiv auswirken, wenn der Schaden sofort ersetzt wird. Und zum Thema Anwalt kann ich eigentlich nur das gleiche sagen wie zur polizeilichen Vernehmung - bei schweren Taten oder falschen Tatvorwürfen immer notwendig, darüber hinaus höchstens hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich.
Okay vielen dank. Sieht der Richter bzw der Staatsanwalt denn das ich den schaden beglichen habe ? Und wie lange dauert es ca bis ich meine Strafe bekomme?
Das mit dem Begleichen kann man bei der Polizei oder dem Richter angeben. Das mit der Strafe kann von wenigen bis sehr vielen Monaten dauern, je nachdem wie die örtliche Justiz ausgelastet ist.
Bekomme ich denn nähere Informationen von einem Anwalt?
na klar, der kann z.B. ja auch viel genauer abschätzen wie es z.B. mit Geld oder Haftstrafe aussieht.
Super danke vielen dank ihnen.
Das entscheidet der zuständige Richter.
Es kann auf eine Haftstrafe hinauslaufen.
Auch nochmals eine Geldstrafe?
... glaube ich nicht.
Du lernst es nicht, oder? Wenn du Glück hast, bleibt es nur bei einer Geldstrafe.
Kann man denn eine wiederholte Geldstrafe bekommen ?
Vermutlich nicht. Da wird strafverschärfender Vorsatz unterstellt.
Knast ? Auch wenn die Summe so niedrig ist ?