Eigentümergemeinschaft. Keller Wasser abstellen?

5 Antworten

Aber der BGH ist doch da anderer Auffassung. Erst ab Ventil ist es Sondereigentum. Bis zum Ventil gemeinschaftliches.

Was in der TE vereinbart wurde, ist komplett egal.

Binde den Verwalter ein, so mein Tipp.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Stimmen Sie die erforderliche Vorgehensweise mit dem Verwalter ab.

Ggfs. sollte der, soweit aus seiner Sicht erforderlich, die 5-minütige Sperrung den angeschlossenen Wohnungsnutzern der übrigen Wohnungen kurz mitteilen.

Nein, das darfst du natürlich nicht tun, ohne vorher alle Eigentümer darüber zu informieren. Wenn das eine Sache von 5 Minuten ist, dann wird wohl keiner was dagegen haben.

schoschi06  28.03.2021, 17:52

Erst lesen, dann antworten !

Ich würde selbstverständlich alle im Haus lebenden Personen Bescheid geben, damit die zu dem Zeitpunkt nicht zufällig unter der Dusche sind.

Wenn Alle einverstanden sind, warum nicht?

ek9393 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 17:53

Evtl. iwelche gesetzlichen Regelungen etc.? Das waren so meine ersten Gedanken

lelusi  28.03.2021, 18:01
@ek9393

Wo kein Kläger da kein Richter, oder???

Selbstverständlich darfst du das !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung