Eigentümergemeinschaft. Keller Wasser abstellen?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. In der Teilungserklärung steht drin, dass die Ventile im Bad, mit der ich das Wasser für die Wohnung abstellen kann, Sondereigentum ist und jederzeit bei Problemen Instand gehalten werden muss. Mein bester Freund, der seit 15 Jahren Flaschner ist, Hat nun gemerkt, dass die Ventile zum absperren des Wassers defekt sind und durchdrehen. Er meinte, dass das eine Arbeit von maximal 5 Minuten ist, um die Ventile auszutauschen. Damit dies aber realisierbar ist, müsste er in den Keller, wo der Haupthahn für das gesamte Haus ist und dort das Wasser für 5 Minuten abstellen. Jetzt ist es so, dass das Wasserhahn im Keller nicht zum Sondereigentum gehört, sondern zum Gemeinschafts Eigentum. Ich würde ungerne 200-300€ für einen Flaschner ausgeben, der einen Job von 5 Minuten zu erledigen hat. Darf ich nun theoretisch das Wasser im Keller abstellen, um das Ventil bei mir in der Wohnung reparieren zu lassen? Ich würde selbstverständlich alle im Haus lebenden Personen Bescheid geben, damit die zu dem Zeitpunkt nicht zufällig unter der Dusche sind.
5 Antworten
Aber der BGH ist doch da anderer Auffassung. Erst ab Ventil ist es Sondereigentum. Bis zum Ventil gemeinschaftliches.
Was in der TE vereinbart wurde, ist komplett egal.
Binde den Verwalter ein, so mein Tipp.
Stimmen Sie die erforderliche Vorgehensweise mit dem Verwalter ab.
Ggfs. sollte der, soweit aus seiner Sicht erforderlich, die 5-minütige Sperrung den angeschlossenen Wohnungsnutzern der übrigen Wohnungen kurz mitteilen.
Nein, das darfst du natürlich nicht tun, ohne vorher alle Eigentümer darüber zu informieren. Wenn das eine Sache von 5 Minuten ist, dann wird wohl keiner was dagegen haben.
Erst lesen, dann antworten !
Ich würde selbstverständlich alle im Haus lebenden Personen Bescheid geben, damit die zu dem Zeitpunkt nicht zufällig unter der Dusche sind.
Wenn Alle einverstanden sind, warum nicht?
Wo kein Kläger da kein Richter, oder???
Selbstverständlich darfst du das !
Evtl. iwelche gesetzlichen Regelungen etc.? Das waren so meine ersten Gedanken